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Aus dem Gruselkabinett der landwirtschaftlichen Tierhaltung

Nach Artikel 11 des Tierschutzgesetzes dürfen „schmerzverursachende Eingriffe“ an Tieren nur von einem Tierarzt unter allgemeiner oder örtlicher Betäubung vorgenommen werden. Aber auch diese Tierschutzvorschrift bleibt toter Buchstabe.
Die Kastration erfolgt „blutig“ oder „unblutig“. Bei den blutigen Methoden wird der Hodensack aufgeschnitten und die Hoden mit der Zange abgeklemmt – alles bei vollem Bewusstsein.
Die „unblutige“ Methode ist nicht weniger grausam: Sämtliche Gefässe, die zum Hoden führen, werden mit einer flachen Zange gequetscht oder es werden Gummiringe um den Hodensack gespannt, so dass die Blutzirkulation unterbunden wird und die Hoden samt Hodensack absterben.

Was würden wohl…


Wie der „Landfreund“ den Eingriff beschreibt
In einem Artikel im „Landfreund“ heisst es: „Beim Anlegen der Burdizzo-Zange muss man gut aufpassen, dass nicht zuviele Hodensackhaut mitgequetscht wird, weil sonst der ganze Hodensack unter grossen Schmerzen für das Tier abstirbt.“ Weiter wird empfohlen: „Die Normalkastration bei Ferkeln wird am besten vom dritten Lebenstag bis gegen Ende der ersten Lebenswoche durchgeführt. Der Vorteil ist, dass die Tiere besser eingefangen und mit etwas Geschick ohne Hilfsperson gehalten und kastriert werden können.“ Mit anderen Worten: es empfiehlt sich, diese Brutalität an Säuglingen vorzunehmen, weil sich diese noch nicht so gut wehren können. Die Rücksicht auf die Tiere ist umwerfend; die Zeitschrift „Landfreund“ warnt: „Bevor Ferkel kastriert werden, ist es ratsam, abzuklären, ob sie gesund sind, denn die Kreislaufbelastung während der Kastration ist erheblich, und durch Durchfall und Hautinfektionen können nach dem Eingriff Wundinfektionen entstehen.“
Der rücksichtsvolle Bauer wird also nur solche Tiere kastrieren, welche die Tortur wahrscheinlich überleben. Das nennt die Agro-Lobby dann Tierschutz, obwohl es eigentlich nur ein wirtschaftlicher Verlustschutz ist. Das hindert die Bauern-Politiker aber nicht daran, immer wieder öffentlich zu behaupten, die Bauern hätten ihre Tiere gern und nur gut gehaltene Tiere würden eine gute Leistung erbringen. Es braucht wohl noch manchen „Brunch auf dem Bauernhof“ bis die Öffentlichkeit daran glaubt, dass Operationen ohne Narkosen zu einer guten Haltung gehören.

…die Tierquäler sagen, wenn man dasselbe mit ihnen machen würde? Noch nie etwas von Ethik gehört?


1,5 Millionen Ferkel werden jährlich sinnlos gequält
Jährlich werden in der Schweiz rund 1,5 Millionen Ferkel mit dem Messer oder einer Rasierklinge grausam kastriert. Dazu kommen noch viele Kälber, Schafe, Ziegen und Kaninchen.
Das Kastrieren blieb auch in der revidierten Tierschutz-Verordnung erlaubt. Die Begründung der Abteilung Tierhalterschutz, pardon Tierschutz: „Die Kastration ist ein schmerzhafter Eingriff, eine Betäubung wäre aber besonders bei Ferkeln wegen der grossen Anzahl Tiere, an denen der Eingriff vorgenommen wird, mit erheblichem Aufwand verbunden.“ – Wahrlich ein völlig überzeugendes Argument, insbesondere, wenn man bedenkt, dass das Kastrieren an sich unnötig ist und deshalb in der EU kaum mehr praktiziert wird (Seit dem 1. Januar 1993 ist in der EU die Ebermast erlaubt).
(Anmerkung der Redaktion: Erst nach jahre- bzw. jahrzehntelanger Kritik änderten sich oben geschilderte Verhältnisse in der Schweiz. Die aktuellsten Infos zum Thema Schweizer Nutztierschutz finden Sie auf nachfolgender Website: http://www.vgt.ch/

 


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