Risiko chemischer Medikamente
Das Medikament Contergan war in den Sechzigerjahren berüchtigt, weil es zu schweren Missbildungen bei Embryos führte. Frauen, die im ersten Trimester der Schwangerschaft Thalidomid (= der Wirkstoff von Contergan) einnahmen, gebaren schwer behinderte Kinder, Kinder ohne Arme, ohne Beine, blinde Kinder, taube Kinder, Kinder mit verkümmerten Gelenken und mit geschädigten inneren Organen. Man schätzt, dass es weltweit 10’000 bis 12’000 Contergan-Fälle gab, die Hälfte davon in Deutschland. In der Schweiz gab es laut offiziellen Angaben 9 Fälle.
In den Vereinigten Staaten kamen nur wenige Contergan-Kinder auf die Welt, denn Thalidomid war damals in den USA nicht zugelassen. Zu verdanken war dies einer neu angestellten Mitarbeiterin der Food an Drug Administration (FDA), welche die teratogene Wirkung und andere Nebenwirkungen vermutete, weitere Unterlagen verlangte – und stur blieb. Dafür erntete sie Kritik, später jedoch bekam sie dafür von J.F. Kennedy eine hohe Auszeichnung.
Der Wirkungsmechanismus von Thalidomid ist bis heute nicht restlos geklärt. Es scheint, dass Thalidomid zelleigene Botenstoffe hemmt. Auch vermutet man, dass die Bildung von Blutgefässen beeinträchtigt wird.
Thalidomid kam 1957 in Deutschland unter dem Namen Contergan auf den Markt, ein Jahr später wurde es auch in der Schweiz unter dem Markennahmen Softenon registriert
Das Medikament wurde für seine ruhe- und schlaffördernden Eigenschaften angepriesen. Schwangeren Frauen wurde es speziell gegen die morgendliche Übelkeit empfohlen. Zwischen 1957 und 1961 wurde Contergan, Softenon oder wie immer das Medikament in den 46 Ländern hiess, in denen es zugelassen war, millionenfach verkauft. In Deutschland machte Contergan fast die Hälfte des Konsums an Schlaf- und Beruhigungsmitteln aus. Im November 1961 zog die Firma Grünenthal das Medikament zurück, nachdem schon seit einiger Zeit Hinweise auf Missbildungen bei Neugeborenen und Nervenschäden bei Erwachsenen mit teilweise irreversibler Taubheit von Händen und Füssen vorlagen. Die Firma kam damit einem behördlichen Verbot zuvor.
Das Ausmass der Katastrophe offenbarte sich jedoch erst später. Was folgte, war der grösste Prozess der deutschen Justizgeschichte. Neun Jahre lang waren drei Staatsanwälte und achtzehn Verteidiger beschäftigt, sechseinhalb Jahre dauerte das Ermittlungsverfahren, zweieinhalb Jahre die Hauptverhandlung. 1970 einigten sich die Parteien aussergerichtlich und das Verfahren wurde eingestellt. Die Firma Grünenthal zahlte 110 Millionen Mark, der deutsche Staat steuerte weitere 100 Millionen hinzu. Einen Schuldspruch gab es nie.