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Tierversuche dienen der juristischen Abwehr von Schadenersatzansprüchen

Tierversuche führen zu einer verhängnisvollen Scheinsicherheit. Sie dienen nicht dem medizinischen Fortschritt, sondern der juristischen Abwehr von Schadenersatzansprüchen infolge tödlicher oder zu Invalidität führenden Medikamentenschäden: Mit Tierversuchen wollen Pharmafirmen beweisen, dass sie das Zumutbare getan sowie ihre Sorgfaltspflicht erfüllt hätten und deshalb nicht verantwortlich gemacht werden könnten.
95% (!) der Medikamente, die im Tierversuch für „sicher“ oder „wirksam“ befunden werden, erweisen sich während den klinischen Prüfungen am Menschen als unbrauchbar oder gefährlich.
Jede Spezies kann nur ihr eigenes Versuchsobjekt sein: Mensch für Mensch, Maus für Maus, Hund für Hund. Diese Selbstverständlichkeit gilt in der Veterinärmedizin, wo neue Medikamente für Tiere ja nicht am Menschen, sondern am Tier geprüft werden.

 

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