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Am 15. Juli 2003 beim Kantonsgericht Schwyz eingereicht

Das Schwyzer Rathaus beherbergt das Bezirksgericht Schwyz.

Gegen das Kontumaz-Urteil „20 Tage Gefängnis und Fr. 3’000.–“ des Bezirksgerichts Schwyz (siehe Heft 4/03) legte Mythen-Post Herausgeber Urs Beeler am 15. Juli 2003 fristgerecht beim Kantonsgericht Schwyz Berufung ein.
Traurig: Die Mehrheit des Schwyzer Gewerbes verweigert in diesem historischen Kampf der Mythen-Post die Solidarität.
Baugeschäfte, Isolationsfirmen, Zimmerleute, Architekten etc. wollen weiter an der Verarbeitung von Isolations-Sondermüllaltlasten mitverdienen. Parallel dazu wird die Mythen-Post ohne wahre Begründung, dafür aber umso härter, mit Inserate-Boykott belegt.
Da Unabhängigkeit, Charakter und Rückgrat im Kanton Schwyz selten geworden sind und stattdessen billiges Mitläufertum Trumpf ist, ist die Mythen-Post dringend auf (auswärtige) Inserate, Sponsoren- und Abo-Beiträge angewiesen. Bitte unterstützen Sie uns (EZ in diesem Heft)!

 

Inhalt Mythen-Post 9/03

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