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Nach wochenlangem Kampf und einer unbedingten Gefängnisstrafe

Ein eingeschriebenes Couvert mit Poststempel vom 7.12.88, in dem sich zur Abwechslung mal eine positive Nachricht verbirgt.

 

All die Gründe, welche Urs Beeler gegen den Zivilschutz aufbrachte, sind im Schreiben des Schwyzer Gemeinderates NICHT erwähnt. Klar, weil man sich sonst bereits vor Jahren hätte hinterfragen müssen! Urs Beeler hat die Argumente für seine persönliche Zivilschutzverweigerung in seinem Taschenbuch „Gegen Militär- und ZS-Zwang“, Inpuls Verlag, Schwyz, Erscheinungsjahr 1989, publiziert. Dieses 80seitige Taschenbuch war damals in den meisten Schweizer Buchhandlungen erhältlich. Es erschienen auch diverse Presseartikel. Noch etwas zu oben: Zum Glück musste der Schwyzer Gemeinderat aufgrund einer klaren gesetzlichen Regelung den Ausschluss formell vollziehen. Wäre die Sache rechtlich nicht so eindeutig gewesen, wäre mit ziemlicher Sicherheit eine monate- , wenn nicht gar jahrelang andauernde weitere Auseinandersetzung über zig Instanzen nötig gewesen.

 

Unterzeichnet vom damaligen alles andere als geliebten Schwyzer Gemeindepräsidenten Albert Rölli. (Anmerkung: Als Urs Beeler seinerzeit im Schulhaus Lücken zum Thema Pubertät die Unwahrheiten eines vortragenden „Fachmanns“ öffentlich mit Fakten aus Büchern von Wilhelm Reich widerlegte, bekam er vom damaligen Gemeindepräsidenten Rölli einen persönlichen Saalverweis. Beeler stellte später in der Lokalpresse den Sachverhalt zum Thema „Pubertät“ klar. Zuvor hatte er aber noch die Aula des Schulhauses Lücken unter lautem Protest mit den Worten verlassen: „Die Leute in diesem Saal kommen mir vor wie diejenigen, welche vor hunderten von Jahren noch glaubten, die Erde sei eine Scheibe und Kritiker, die dem widersprachen, auf den Scheiterhaufen schickten.“) Doch wie bereits erwähnt: Zum Glück musste die Gemeinde hier nur noch formell beschliessen, was das Bezirksamt Schwyz bereits „vorgekaut“ hatte.

 

Urs Beeler

 

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