Inserat

Inserat

Eine Anfrage betr. Beteiligung der öffentlichen Hand am geplanten ersten MCS-Wohnprojekt

Urs Beeler Gemeinderat Schwyz
Kollgiumstrasse 4
Postfach 7 Herrengasse 17
6431 Schwyz 6430 Schwyz
Tel./Fax 041 811 20 77

 

Liegenschaft GB 845 – MCS-Wohnprojekt Alte Brauerei Schwyz

 

Schwyz, den 4.6.04

 

Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident
Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte

Aktuell stelle ich mir die Frage, ob behördliche Eigendynamik zum Verlust von Arbeitsplätzen, Existenzen und Zukunft führen kann oder ob es doch innerhalb der Verwaltung noch so etwas wie Vernunft und Verantwortung gibt, Fehler/Auswüchse zu verhindern oder zu eliminieren. Im Wesentlichen eine Frage der Menschlichkeit. [Anmerkung: Angesprochen auf das damalige Verhalten der involvierten Behörden.]

Kann es in einer Bürokratie Menschlichkeit und Verantwortungsgefühl geben?
(…) Nehmen wir an, Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse wurden rechtskräftig falsch veranlagt. So nimmt das „bürokratische Unheil“ automatisch seinen Lauf. Aufgrund eines defintiv veranlagten hohen Einkommens fallen Prämienverbilligungen weg, sind die AHV/IV-Beiträge höher, der Militärpflichtersatz steigt etc. Keine Chance, rechtlich dagegen (noch) etwas unternehmen zu können. Der Ablauf: Zahlungsbefehl, Pfändung und zum Schluss Versteigerung. Motto dahinter: „Die Behörden tun nur ihre Pflicht“. Und wenn die Grundlagen falsch sind? Ist dann das System auch noch „gerecht“?

Unter obigen Voraussetzungen ist es in der Praxis sinnlos, mit den zuständigen Stellen verhandeln zu wollen. Das System ist starr. Reine Zeitverschwendung.
Was passiert, wenn man „das System ignoriert“ und sich den wichtigen Themen des Lebens annimmt? (z.B. Kampf gegen gesundheitsschädigende Produkte, Umweltverschmutzung usw.) Man wird von der Bürokratie überrollt. Letzte Instanz dieses Räderwerks ist das Betreibungsamt, das „vollzieht“. Egal, um welchen Preis auch immer. Nach Gesetz ist es „unschuldig“, so, wie ein Henker bei Todesurteilen in Ländern, wo es diese Strafe noch gibt, das Urteil vollstreckt. Wird einmal ein Unschuldiger hingerichtet – Pech gehabt.

Aus der Praxis – ein Beispiel zur Illustration
Der minimale AHV/IV-Beitrag beträgt Fr. 100.50. Wer diese Summe nicht einbezahlt, dem schickt die grossartige Ausgleichskasse Schwyz eine kostenpflichtige Mahnung im Betrag von Fr. 20.-. (20% vom Quartalsbeitrag!) Wer diesen Betrag wiederum nicht bezahlt (bezahlen kann), der erhält einen Zahlungsbefehlt (Fr. 30.-), eine Pfändungsankündigung – zum Schluss kann sogar eine Liegenschaft deswegen gepfändet bzw. versteigert werden. Jeder Systemtreue argumentiert, dass das genau nach diesem Schema funktionieren müsse – anders gehe es nicht.
Wirklich?

Was ich bis heute erlebt habe
Seit Gründung meines Verlages im Jahre 1988 und der Mythen-Post im Jahre 1990 habe ich weder von der Gemeinde Schwyz, dem Bezirk Schwyz noch dem Kanton Schwyz je einen Auftrag erhalten. Mein geradliniger journalistischer Kurs hat dazu geführt, dass ich in den vergangenen Jahren unzähligen Boykotten ausgesetzt war; diese habe ich alle überlebt.

Weil offenbar mit journalistischer Ehrlichkeit heutzutage kein Geld zu verdienen ist, habe ich mich in den vergangenen Monaten an ein neues Projekt gewagt: der Umnutzung meiner Liegenschaft (Alte Brauerei in Schwyz)
Obwohl ich nach Auffassung von Dipl.-Ing. und Architekt Paul Bossert, Oetwil an der Limmat, „ein reicher Mann“ sei, ist durch „dumme Umstände“ meine Umnutzungs-Projekt an der Kollegiumstrasse 4/6 akut gefährdet, weil Kapital in der Liegenschaft investiert ist und nicht liquid.

Worum geht es?
Zusammen mit ausgewiesenen Fachleuten möchte ich an der Kollegiumstrasse 4/6 in Schwyz u.a. das erste MCS-Pionierprojekt der Schweiz (Details unter
https://mythen-post.ch/datei_archiv_2_6_04/spezielle_mcs_wohnungen) realisieren: Baubiologische,schadstofffreie Wohnungen/Behausungen. Das Projekt wäre

  1. eine Pionierleistung nicht nur in der Schweiz, sondern innerhalb von Europa,
  2. es entstünde mitten in Schwyz zu angrenzender Grünfläche (unteres Feldli) spezieller Wohnraum für MCS-Betroffene und Elektrosensible,
  3. es wäre kostendeckend,
  4. brächte Arbeit für das lokale, unabhängige Gewerbe,
  5. würde die Lebens- und Wohnqualität in Schwyz erhöhen,
  6. für mich eine Lebensaufgabe sein, 
  7. wäre eine Existenzsicherung sowohl im gesundheitlichen wie im finanziellen Bereich.
    Zusammengefasst: Ein Vorhaben von persönlichem, aber auch öffentlichem Interesse!

Dieses Projekt ist aber leider im Moment durch die Schwyzer Kantonalbank (…), die offenbar unbedingt eine Zwangsversteigerung meiner Liegenschaft GB 845 durchsetzen will, gefährdet.

Durch eine Umnutzung würde sich für mich nach Berechnung von Dip.-Ing. und Architekt Paul Bossert mein Anteil von Fr. 200’000.– auf Fr. 700’000.– steigern!

Zwei Varianten
Das einzige Problem ist, dass ich im Moment finanziell zu wenig liquid bin.
Da es sich um ein Vorhaben von öffentlichem Interesse und Pionierprojekt handelt, würde ich ein Engagement der Gemeinde Schwyz begrüssen. (…)
Die Alternative dazu ist die, dass keine Umnutzung, kein MCS-Projekt, keine Wertschöpfung an der Kollegiumstrasse 4/6 erzielt wird – und ich zu einem Sozialfall werde, falls die Alte Brauerei zum Schnäppchenpreis weggeht. [Anmerkung der Mythen-Post: Die Liegenschaft müsste mindestens für Fr. 1,602 Mio. verkauft werden, alles anderes darunter wäre ein Verlust.]

Es stellt sich ganz nüchtern betrachtet die Frage, was sinnvoller ist: Jetzt einen Betrag investieren, der garantiert via Wertschöpfung wieder an die Gemeinde Schwyz zurückbezahlt werden kann oder das (Versteigerungs-)Risiko mit hohen Sozialkosten, keinen Steuereinnahmen etc. in Kauf zu nehmen?
Ich selbst benötige krankheitsbedingt MCS-gerechten Wohnraum. Wer stellt mir diesen in der Gemeinde Schwyz sonst zur Verfügung?

Eine klare Antwort ist notwendig
Ich bitte Sie sich mit dieser Thematik auseinanderzusetzen und mir Ihre Entscheidung zu mailen. Die Zeit ist knapp!

Für Ihre Bemühungen danke ich Ihnen im Voraus bestens und verbleibe
mit freundlichen Grüssen
Urs Beeler

[Anmerkung: Sozusagen selbstredend wird die rückständige Gemeinde Schwyz, die sich selbst in ihrer Werbung vollmundig als „Energiestadt“ bezeichnet, auf diesen Vorschlag nicht eingehen. Der Folgeschaden behördlicher Ignoranz: Statt Fr. 700’000.– reich und im Plus (Berechnung von dipl. Ing. und Architekt Paul Bossert) erleidet Urs Beeler durch die von der Schwyzer Kantonalbank stur durchgezogene Zwangsversteigerung der Alten Brauerei Schwyz am 2. September 2004 einen Erbteilverlust von rund 1/4 Mio. Franken – und wird darüber hinaus zum Sozialhilfefall, der die Gemeinde Schwyz und später die Gemeinde Ingenbohl zehntausende von Franken kosten wird.]

 

Liegenschaftsmarkt 

News

Inserat

Inserat