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Beim Thema Glas- und Steinwolle werden nicht die Täter bestraft, sondern die Opfer

In diesem Rechtsstaat werden nicht Bauherren und Konsumenten vor gefährlichen Produkten geschützt, sondern die Produzenten werden vor Kritik geschützt.
Weil Urs Beeler KMF-Produzenten im Jahre 1998 namentlich kritisierte, verlangte das Bezirksamt Schwyz eine Gefängnisstrafe von 1 Monat (kein Witz!). Das Bezirksgericht „milderte“ schliesslich das Urteil auf Fr. 3’000.– Busse. (Merke: Wer vor gefährlichen, untauglichen Sondemüll-Isolationsmaterialien warnt, dem drohen Busse oder gar Gefängnis! Die KMF-Hersteller dürfen hingegen ihren gesundheitsgefährdenden Mist brav weiter produzieren.)

Produzentenschutz ist für die Schweizer Justiz wichtiger als Konsumentenschutz bzw. Schutz der Bauherren. Das Bild zeigt einen Mann mit Schutzanzug, Filtermaske und Handschuhen beim Verlegen von Mineralwolle.

Was Sie als Hauseigentümer und Bauherren zudem wissen müssen: einheimische Gewerbler, die mit diesem Müll weiter isolieren wollen, boykottieren die Mythen-Post (Profit ist diesen Leuten wichtiger als die Gesundheit!).
Fragen Sie z.B. René Schibig (Spenglerei Annen + Schibig, Ibach), Gipser Mario Bianchi (Ibach), Karl Brusa (Steinen) und Peter Gwerder (Transporte, Muotathal), wie ihre Meinung zum Thema Glas- und Steinwolle ist.
Oder noch einfacher: Stellen Sie fest, welche Schwyzer Gewerbler (inkl. Architekten) in den vergangenen Jahren mit Glas- und Steinwolle isoliert haben. Dann wissen sie automatisch Bescheid, wie es um die Verantwortung der betreffenden Firma bestellt ist.
Falls Sie die alte Platte hören, das Gewerbe werde angegriffen, so antworten sie, dass die Mythen-Post gute, ehrliche und verantwortungsvolle Gewerbler noch nie kritisiert hat.

 

Inhalt Mythen-Post 2/02

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