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Ein unkonventioneller Vorschlag mit positiver Absicht

Da gesundheitsschädigende Glaswolle nach Auffassung von Prof. Dr. med. Günter Burg, Leiter der Dermatologischen/Allergologischen Uniklinik Zürich, und Prof. Dr. med. Thomas Zeltner, Direktor des Bundesamtes für Krankheit – pardon Gesundheit – nicht gesundheitsgefährdend ist und daher nicht verboten gehört, lade ich beide Herren zu einem Menschenversuch ein, der das Gegenteil beweist.

Bedingungen und Versuch
Zimmermann Felix von Rickenbach, Ibach, hat seinerzeit einen Estrichteil der Alten Brauerei an der Kollegiumstrasse 4 in Schwyz offen mit Mineralwolle (ISOVER) ausgelegt. Prof. Burg und Prof. Zeltner sind herzlich eingeladen, 1 Woche in diesem nach Zimmermann Felix von Estrich und Isover Lucens „fachmännisch und richtig isolierten Estrich“ zu wohnen.
Während dieser Woche wird festgestellt, ob
1. Mineralwolle ein Dämmstoff ist, der im Estrich zu einem Hitzestau führt.
2. Es wird geprüft, ob durch den Hitzestau ausgasendes Phenolformaldehyd bei Prof. Burg und Prof. Zeltner allergische Reaktionen auslöst. > Dr. med. Peter Schmid und Dr. Frank Nestlé, Dermatologische/Allergologische Uniklinik Zürich, führen entsprechende Epikutan-Tests bei beiden Probanden durch. (Nur diese Untersuchungsmethode aus dem vergangenen Jahrhundert hat vor der herrschenden wissenschaftlichen Dermatologie/Allergologie Bestand!)
3. Es wird festgestellt, ob das Schlafen auf der Isover-Glaswolle bei Prof. Burg und Prof. Zeltner Hautrötungen oder gar Ekzeme verursacht. (Auf die Anwendung therapeutischer parfümierter, allergieauslösender Excipial-Salbe wird dabei aber verzichtet. Es geht darum, ein medizinisch unverfälschtes Ergebnis festzuhalten.)
4. Roger Waeber, „Raumluftspezialist“ des Bundesamtes für Krankheit stellt fest, ob durch die Estrich-Benützung künstliche Mineralfasern freigesetzt werden. Waebers erwartungsgemässe Antwort (> er gibt in der Presse seit Jahren Unbedenklichkeitserklärungen zugunsten der KMF-Industrie ab) wird die sein, dass beim Versuch „die geltenden Werte nicht überschritten“ worden seien.
5. Ein unabhängiger Lungenspezialist stellt fest, wieviele Glaswollefasern sich innerhalb einer Woche in den Lungen von Prof. Zeltner und Prof. Burg abgelagert haben. Da es sich um Produkte handelt, die vor 1996 hergestellt wurden, ist offiziell mit einem Krebsrisiko zu rechnen. Da Prof. Burg wie Prof. Zeltner jedoch strikte gegen ein Mineralwolle-Verbot in der Schweiz sind und Prof. Ulrich F. Gruber es sogar „sehr sinnvolle Produkte“ findet, werden die Herren bestimmt das vorhandene Restrisiko selber übernehmen…
6. Ein unabhängiger psychiatrischer Gutachter analysiert die Aussagen von Burg und Zeltner nach dem einwöchigen Menschenversuch.
7. Sollten allergische Reaktionen, Ekzeme, Asthma, Zittern, Schwindelgefühle etc. nach dem einwöchigen Test aufgetreten sein und sich Herr Prof. Burg und Herr Prof. Zeltner darüber beschweren, läge das im Falle von Atemnot – nach
Auffassung von Prof. Brunello Wüthrich, ehemals Leiter der Dermatologischen/Allergologischen Uniklinik Zürich – jedoch weniger an der Glaswolle, sondern vielmehr an einer bereits vorhandenen „bronchialen Hyperreaktivität“. Und Vorsicht: die Firmen ISOVER, Flumroc und Sager könnten wegen solcher Kritik eine Klage wegen „unlauterem Wettbewerb“ einreichen! Und dann drohen aufgrund einer willfährigen Justiz Busse und Gefängnis!
Urs Beeler

[Anmerkung der Mythen-Post: Die Mythen-Post lehnt aus ethischen Gründen Tierversuche seit jeher ab. Zudem lassen sich Tierversuche nicht auf den Menschen übertragen. Der Fall Contergan sollte eine Warnung sein!
Da Prof. Dr. med. Günter Burg, Leiter der Dermatologischen/Allergologischen Uniklinik Zürich und Prof. Dr. med. Thomas Zeltner, Direktor des Bundesamtes für „Gesundheit“ gegen ein Mineralwolle-Verbot sind, wäre obiger Menschenversuch medizinisch und moralisch durchaus vertretbar, vorausgesetzt, er basiert auf Einverständnis der beiden Vesuchspersonen.
Obiger Menschenversuch könnte auch mit den Direktoren der Schweizer KMF-Industrie und ihren Anwälten durchgeführt werden, aber dann mindestens über den Zeitraum eines Monats.]


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