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Brief an das Landwirtschaftsamt des Kantons Schwyz

Urs Beeler
Postfach 7
6431 Schwyz

 

Schwyz, den 14. Juni 2004

 

Sehr geehrter Herr Bölsterli (E-Mail: fredy.boelsterli@sz.ch)

Bereits vor einiger Zeit machte ich das Amt für Umweltschutz des Kantons Schwyz auf den lauten Stalllüfter an der St. Karligasse in Schwyz aufmerksam. Das AFU verwies mich damals korrekt an die Umweltkommission der Gemeinde Schwyz. Zwischenzeitlich hatte sich jedoch der Zuständigkeitsbereich geändert. Gemäss § 33 der Vollzugsverordnung zur kantonalen Verordnung zum Umweltschutzgesetz vollzieht heute das kantonale Landwirtschaftsamt die Lärmschutzverordnung bei landwirtschaftlichen Bauten und Anlagen.

Lauter Stalllüfter an der St. Karligasse in Schwyz
Mit Schreiben vom 13. Juni 2002 teilten Sie mir mit, dass das Problem zur Kenntnis genommen worden sei und man anlässlich eines Augenscheins mögliche Lösungsvarianten besprochen habe. Im selben Schreiben kündigten Sie auch an, dass der zuständige Betriebsleiter die notwendigen Anpassungen durchführen werde.

Was wurde bisher unternommen?
Es wurde ein grösseres Holzbrett einige Zentimeter vor den Lüfter genagelt (siehe Bild unten). Zwar tönt der Lüfter aus der Entfernung seit dieser Zeit nicht mehr ganz so penetrant, jedoch ist diese Provisorium-Lösung nach wie vor unbefriedigend.

Festzuhalten ist:

  1. Das untere Feldli steht wegen seiner Einzigartigkeit unter eidgenössischem Schutz.
    In direkter Nachbarschaft befinden sich ehrwürdige Herrenhäuser wie „Architekt Steiner“, „Benziger“, „Koller“, „Steistöckli“ „Von Hettlingen“, „Von Reding“. Der aggressive Lärm eines kleinen Stall-Gebläses passt überhaupt nicht in diese Idylle!
  2. Entlang des ganzen Feldliwegs – von der Kollegiumstrasse 6 bis hinauf ins Oberfeld – ist der penetrante Lärm nach wie vor deutlich wahrzunehmen.
  3. Medizinische Untersuchungen zeigen, dass Lärmimmissionen dieser Art den Schlaf stören. Vielen Menschen ist das nicht bewusst und die gesundheitlichen Folgen werden erst nach einiger Zeit erkannt: Müdigkeit, Konzentrationsschwäche, Nervosität usw.
  4. Man kann von Anwohnern nicht verlangen, dass sie jahraus und jahrein nur bei geschlossenen Schlafzimmerfenstern Ruhe finden. Ausserdem ist das Schlafen bei geschlossenen Fenstern ungesund, da die Frischluftzufuhr fehlt.
  5. Von Bewohnern kann nicht verlangt werden, dass wegen einem lauten Stall-Lüfter spezielle Schallschutz-Fenster angeschafft werden und auf eine kontrollierte Lüftung umgestellt wird. Das Problem muss an der Quelle behoben und nicht Symptombekämpfung betrieben werden.
  6. Eine natürliche Lüftung durch grosse Fenster ist in diesem Stall gewährleistet; man kann diese Tag und Nacht offen halten (was z.T. auch geschieht). Wieso zusätzlich noch ein lauter Mini-Lüfter eingeschaltet wird, ist nicht nachvollziehbar.
  7. Früher gab es beim erwähnten Stall übrigens gar keinen Lüfter. Wer klug plant (z.B. Freilaufstall), kann auch heute auf den Einbau eines Lüfters verzichten!
  8. Wenn bei einem Stall stur am Einbau eines Lüfters festgehalten wird, müsste man das Ganze richtig konzipieren und zwar mit einem grossen Gebläse, das a) sehr geräuscharm arbeitet und b) für einen guten Luftaustausch sorgt. Beides ist aktuell nicht der Fall. Der Luftaustausch des vorhandenen Lüfters ist ungenügend und das kleine Gebläse laut. > ähnlichem einem lauten Mofa mit schwacher Leistung.
  9. Die Kühe im Stall sind nach wie vor tagtäglich diesem absolut unnötigen Lärmterror ausgesetzt. Zur Melkzeit wird der Lüfter vom Landwirt jeweils abgestellt. Offenbar stört ihn der penetrante Lärm selber. Nach dem Verlassen des Stalles läuft das Gebläse wieder auf Hochtouren. Wie heisst doch der Spruch: „Was Du selbst nicht willst, das tue auch anderen nicht an!“
  10. Es gibt kein einziges vernünftiges Argument, das diese unnötige Lärmquelle an der St. Karligasse in Schwyz rechtfertigen könnte.


Weil der Landwirt selbst in einem neuen Haus oberhalb und etwas zurückversetzt vom alten Gadenhaus (nicht im direkten Einzugsgebiet der Geräuschquelle) wohnt, kann es durchaus sein, dass er von der Lärmquelle wenig tangiert wird (und: nicht alle Menschen hören gleich gut). Das Gebiet untere Rickenbachstrasse (von Märchy bis kurz vor Rickenbachstrasse 35) sowie Kollegiumstrasse 6 bis Oberfeldquartier ist jedoch täglich diesem unnötigen, störenden Lärm ausgesetzt. Je nach Wind ist bei Nacht der Lüfter bereits schon beim Hauseingang der Kollegiumstrasse 4 resp. auf der Terrasse des Backsteinteils trotz aktueller „Bretter-Schalldämmung“ an der St. Karligasse immer noch deutlich wahrzunehmen.
Da anzunehmen war, dass es sich bei dieser Massnahme im Jahre 2002 nur um ein Provisorium handelt, wartete ich ab. Seither aber sind zwei Jahre (!) vergangen ohne, dass das Problem effektiv gelöst worden wäre!
Mittels Geräuschmessung lässt sich die Sache objektiveren. Wie bereits mehrfach erwähnt, passt diese störende Lärmquelle überhaupt nicht zum idyllischen Feldli.
In der Anlage erhalten Sie ein Bild des aktuellen Provisoriums. Dieses Schreiben an Sie wird zusätzlich im Internet veröffentlicht.
Ich hoffe, dass ich bald über eine erfolgreiche Lösung des beschriebenen Problems berichten kann und bitte Sie jetzt, die nötigen Massnahmen zur Behebung der Lärmbelästigung zu vollziehen und mich via Mail diesbezüglich zu informieren.

Zum Voraus besten Dank für Ihre Bemühungen!
Mit freundlichen Grüssen
Urs Beeler

 

Obige Massnahme (angenageltes Brett) zur Verminderung von Lärmimmissionen ist praktisch ohne Wirkung. (Stand Juni 2004) Die Bewohner angrenzend zum unteren Feldli in Schwyz möchten an warmen Sommernächten gerne wieder bei geöffneten Fenstern schlafen – ohne lauten und nervenden Stall-Lüfterlärm.

Anmerkung der Mythen-Post vom 23. Juli 2004: Mitte Juli wurde das Problem zufriedenstellend behoben. Besten Dank!

 

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