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Im Sinne der Qualitätssicherung sollen Konsumenten Produkte-Mängel melden

Schwyz, den 24.8.04

Sehr geehrter Herr H.
Sie liessen nachfragen, was mit dem beanstandeten Bio-Mozzarella 9./9./13.9. VA nicht stimme. Gegenüber dem Coop Bio-Mozzarella, wie er normalerweise zu kaufen ist, weist der beanstandete folgende Mängel auf:
– auffällig schlechte Konsistenz und Neigung zu Flockenbildung (aussen)
– absolut unbefriedigender Geschmack > markante Abweichung von der Norm.
Das ist unerfreulich für den Kunden, der sonst von gutem Coop Bio-Mozzarella [Anmerkung der Mythen-Post: Der geschmacklich viel BESSER ist als der aus der Werbung bekannte Galbani!] verwöhnt wird. Ebenso ruft es naturgemäss keine Freudensprünge (beim Personal) hervor, wenn mangelhafte Produkte in Verkaufsfilialen zurückgegeben werden. Die Alternative dazu wäre ein frustrierter Kunde, der auf einem schlechten Produkt (für das er Geld bezahlt hat) sitzen bleibt. Das kann aber nicht der Sinn sein.

Es kommt leider bei EMMI – so zeigt die Erfahrung – vor, dass in gewissen Abständen manche Serien von der Norm abweichen [Anmerkung der Mythen-Post: Interessant wäre herauszufinden, WARUM das so ist.] Bio-Produkte sind nicht billig. Im Sinne des Konsumentenschutzes und der Qualitätssicherung ist es wichtig, dass Kunden Mängel melden (wobei die Mängel natürlich begründet sein müssen und kein Missbrauch stattfinden darf).
EMMI wird aktuell vom Bund jährlich mit über 100 Mio. Franken subventioniert (vgl. „Rundschau“, SF DRS, 18.8.04). Sollte man von einem mit Steuergeld geförderten Betrieb nicht erst recht einwandfreie Produktequalität erwarten dürfen?
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüssen
Urs Beeler

 

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