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„Der Tag, an dem das Kreiskommando Schwyz in die Luft flog“ – ein nicht ganz ernst gemeintes Szenario

Vorgeschichte: Z., der aus gesundheitlichen Gründen seit über zwei Jahren gar kein Einkommen erzielt, wird vom Schwyzer Kreiskommando „gejagt“. Er müsse (obwohl Z. bei der IV angemeldet ist!) unbedingt seinen Wehrpflichtersatz zahlen.
Auf das Argument, dass er – Z. – seit über zwei Jahren gar kein Einkommen habe und gesundheitlich beeinträchtigt sei, geht das Kreiskommando Schwyz nicht ein.
Z. argumentiert, dass ihm aufgrund der Umstände eindeutig der Wehrpflichtersatz erlassen werden müsse. Das interessiert das Kreiskommando jedoch nicht; es argumentiert stereotyp, der Entscheid sei definitiv. Daran könne nichts mehr geändert werden.
Der Fall gelangt schliesslich vors Bezirksgericht Schwyz, das einseitig der Argumentation des Kreiskommandos folgt. Ob Einkommen vorhanden sei, interessiert den Richter F.T. nicht; mehr: dieser Punkt steht gar nie zur Diskussion. Auch, ob Z. arbeitsfähig oder nicht ist, interessiert das Gericht nicht. Der Wehrpflichtersatz müsse bezahlt werden.
Der Fall gelangt weiter ans Schwyzer Kantonsgericht, welches erwartungsgemäss den Entscheid des Schwyzer Bezirksgerichts bestätigt.
Z., der wie erwähnt über kein Einkommen verfügt und auf IV wartet, muss zusätzlich auch noch die Betreibungskosten, Gerichtskosten etc. zahlen. Vom Betreibungsamt Schwyz kommt Post, falls er nicht zahle, werde bei ihm gepfändet.

Szenario eines Amoklaufs
Z. ist über die seiner Meinung nach ungerechte Behandlung verständlicherweise erbost und bezeichnet die Verantwortlichen als „Dublä“. Er staune, dass es in Anbetracht der herrschenden Verhältnisse nicht zu mehr Amokläufen käme. Er habe einen solchen in Gedanken durchgespielt und sich überlegt, was anschliessend passieren würde.
Folgendes Szenario erläutert er gegenüber der Mythen-Post: Nachdem das Kreiskommando in die Luft geflogen wäre, müsste er sich sofort umbringen. Denn würde er am Leben bleiben, gäbe es lediglich zwei Möglichkeiten: Entweder würde er als Schwerstkrimineller für viele Jahre hinter Gitter wandern – oder die perfidere Variante: irgend ein systemtreuer psychiatrischer Scharlatan würde als Gutachter auf den Plan gerufen und ihn für „geisteskrank“ oder als „gemeingefährliche Persönlichkeit“ einstufen. Vollgestopft mit Psychopharmaka müsste er vielleicht den Rest seines Lebens verwahrt bis zum Tod dahinvegetieren. Welches der tatsächliche Grund für die Tat gewesen ist, würde gar niemand wissen wollen. Der Bekennerbrief würde vielleicht noch in den Medien erwähnt, aber der Inhalt keinesfalls der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. (Hier hat Z. durchaus recht. So läuft es heutzutage in der „freien Schweiz“, wo angeblich die Meinungs- und Pressefreiheit gilt.)
Im Fall Leibacher lag umfangreiches Dokumentationsmaterial vor. Warum wurde dies der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht? Weil dann vielleicht so manches klarer geworden wäre?

Die Stunde des „Boten“…
Der „Bote der Urschweiz“ – so Z. – würde sich in der Ausgabe am darauffolgenden Tag mit Heuchelei selber überbieten: wie eine solch schreckliche Tat bloss möglich sei (Anmerkung der Mythen-Post: Da hat Z. wohl recht: der „Bote“ würde die wahren Ursachen gar nicht wissen wollen und selbst wenn sie bekannt wären, nicht veröffentlichen: Kreiskommando und der gesamte Schwyzer Politfilz als Kunden!).
Beim Rathaus-Eingang würde eine schwarze Fahne herausgehängt und nach deren Montage würde ein „Bote“-Mitarbeiter von der Schmiedgasse sofort heraufgeschickt, um davon ein Foto zu machen. Vielleicht würden bei der kantonalen Verwaltung im KKS-Ostteil, der Ausgleichskasse Schwyz im Rubiswil aus „Solidarität“ auch noch schwarze Fahnen herausgehängt – und der „Bote“-Mitarbeiter müsste einen ganzen Morgen herumrennen und alle Fahnen aufnehmen, damit später die grösste, beliebteste und beste Tageszeitung von Schwyz berichten kann, wie gross die Trauer im Kantonshauptort ist.

Die „öffentliche Meinung“ wird eingefangen
Von der „Bote“-Chefredaktion käme der Auftrag, vier oder fünf Schwyzer Köpfe zu photografieren, um weiter zu illustrieren, wie gross die Bestürzung im Volk sei. Die befragten Schwyzerinnen und Schwyzer wüssten die Hintergründe natürlich nicht und es kämen die Standardsprüche „unfassbare Tat“ etc. Mit 5 Bildern hätte der „Bote der Urschweiz“ gleich eingefangen, „wie das gesamte Schwyzer Volk denkt“.
Nachdem die öffentliche Meinung eingefangen ist, käme die kantonale Verwaltung (zufällig Grosskunde der Druckerei Triner…) zum Zug. Auch hier würde das grosse Bedauern über die „schreckliche Tat“ ausgedrückt. Der „Bote“ würde die Frage stellen, ob andere kantonale Stellen auch schon bedroht worden seien. Und hier käme dann die für den Journalisten des „Schwyzer Blicks“ die sehnlichst erhoffte Antwort, dass tatsächlich regelmässig Drohungen eingingen… (Diese „Sensation“ interessiert die Leser!)

Die Motive, die dahinter stecken, interessiert niemand
Wichtig auch hier: Weshalb solche Drohungen eingehen, interessiert weder die kantonale Verwaltung noch den „Bote der Urschweiz“ – es würde gar nicht hinterfragt. Im Gegenteil: Der Behördensprecher würde von sich geben, dass man „die Querulanten neu mit dem Computer erfasst“. Und der „Bote“ würde als Sprachrohr der Schwyzer Verwaltung sinngemäss verkünden: „Also Bürger, Ihr habt zu spuren, sonst werdet Ihr auch registriert!!“ Thema erledigt. Hier nur eine Nasenlänge weiter zu denken, käme dem „Bote“ niemals in den Sinn. Man ist ja sooo angepasst…

Sicherheitsbranche profitiert!
Stattdessen würde der „Bote der Urschweiz“ die Frage stellen, wie es um die Sicherheit der Schwyzer Behörden bestellt sei. Ja, hier herrschten grosse Mängel, käme von der Verwaltung als (gewünschte!) Antwort. Und wochenlang würden über Sicherheitsdispositivs, mehr Polizei und Sicherheitskräfte etc. gesprochen und die Zeitung gefüllt. Auf dem Höhepunkt der Hysterie die „Bote“-Titelschlagzeile: „Schwyzer leben nach Anschlag in Angst“. Darunter ein Inserat von Theo Schilter, der in einem Kurz-Interview auf Seite 5 bekannt gibt, dass die Sicherheitsbranche nach dem Anschlag auf das Kreiskommando Schwyz einen Boom erlebe.

Wenigstens leidet das Gewerbe nicht unter dem Anschlag
Bereits ist der erste Bagger in der Lückenstrasse beim ehemaligen Kreiskommando aufgefahren und Lastwagen bringen den Schutt weg. Chauffeure und Traxfahrer grinsen sich gegenseitig an und man spürt heimliche Sympathie mit dem Attentäter. Auch am Stammtisch wird darüber diskutiert, und es heisst, den sturen Militärgrinden sei das ganz recht geschehen…

SF DRS ist vor Ort
Die offizielle Seite aber läuft natürlich ganz anders: tagtäglich werden beim Kreiskommando Schwyz Kerzen angezündet („Schweiz Aktuell“ bringt die ersten Bilder bereits am Abend, vor Ort Kathrin Winzenried). Im Schwyzer Kantonsrat werden Gedenkminuten abgehalten, selbstverständlich mit Polizeischutz und alles photografiert vom „Bote der Urschweiz“.

Weites Medienecho
Das Thema „Sprengstoffanschlag auf das Kreiskommando Schwyz“ ist auch Inhalt des nächsten „Zischtigsclub“, wo extra ein systemtreuer Zürcher Gerichtspsychiater (stammt ursprünglich aus Deutschland) als „Spezialist“ eingeladen wird, der die Tat aufs Schärfste verurteilt und argumentiert, diese sei durch nichts zu rechtfertigen. (Auffallende Parallelen zur ehemaligen Sowjetunion. Psychiater als Werkzeuge des Staates.)
Im Schwyzer Kantonsrat wird darüber debattiert, wie die „Sicherheit im Kanton“ erhöht werden könne. Jeder Bürger, der künftig ein amtliches Gebäude betrete, müsse zuvor auf Waffen und Sprengstoff untersucht werden, dies das Ergebnis einer Fachgruppe. Die erste solche Personenkontrolle wird als Pilot-Anlage auf dem Betreibungsamt Schwyz getestet. Und selbstverständlich berichtet der „Bote der Urschweiz“ gleich am anderen Tag über diese Innovation.

Warum stellt man sich nicht einmal die Frage…
Könnte das Problem vielleicht nicht bei der Schwyzer Verwaltungsbürokratie liegen, dass immer mehr Bürgerinnen und Bürger die Nase voll haben, z.B. von AHV/IV-Behörden, Arbeitslosenkassen, Kreiskommandos und anderen solchen öffentlichen Institutionen, die nach dem Prinzip „hoheitlicher Staat der Rechtsunterworfenen“ funktionieren statt nach dem Motto „Behörden als moderne Dienstleister“? Schon mal was von Lücken im Sozial- oder Sozialversicherungswesen gehört? Von Behördenwillkür? Warum lesen Sie darüber nichts im „Bote der Urschweiz“?
Eine Beamtin des Betreibungsamtes Schwyz sagte neulich, Tell habe die Eidgenossen von Gessler befreit. „Und heute sitzen die Gesslers im Kreiskommando Schwyz, in Gerichten und andern öffentlichen Stellen“, meint Z. Sie hätte von der Schweizer Geschichte nicht viel verstanden. Darauf wusste die Beamtin nichts zu erwidern.

Wäre nach heutiger Staatsauffassung Tell ein Terrorist?
Tatsächlich: Würde heutzutage ein moderner Tell leben, würde er wohl als „Staatsfeind“ verfolgt und nach erfolgtem Befreiungskampf als Terrorist verhaftet oder als „geisteskranker Schwerverbrecher“ verwahrt. 100 oder 200 Jahre später würde er von der Öffentlichkeit und der Verwaltung rehabilitiert und als Freiheitskämpfer bezeichnet, der damals gegen die „Tyrannei der Bürokratie“ gekämpft habe.
Z. ist nicht Amok gelaufen, „weil spätestens nach einem halben Jahr der ganze Apparat im selben Trott weiter marschieren und man rein gar nichts lernen würde“. Weil dieser Staat nicht für den Bürger da sei, sondern umgekehrt, gelte es, alles, was auf einen staatlichen Ausbau oder Mehreinnahmen herauslaufe, konsequent abzulehnen. Das sei seine Strategie.

 

 

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