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SZ-Steuerbehördenwillkür mit Festlegung eines fiktiven Einkommens – nach unermüdlichen Bestrebungen mit einer nachträglich erfolgten (korrekten) Berichtigung

Seit Monaten versuchte Mythen-Post Herausgeber Urs Beeler der Schwyzer Steuerbehörde, Ausgleichskasse etc. klar zu machen, dass seine Zeitschrift aufgrund der schlechten Wirtschaftslage und Inserate-Boykotten nur noch ein bescheidenes Einkommen erzielt (hat). Um die Sache Schwarz auf Weiss zu beweisen, werden Buchhaltungen an die Ausgleichskasse Schwyz und eine Komplettversion an die Schwyzer Steuerverwaltung (Franz Burkard) geschickt. Alles sauber dokumentiert. Mehr Transparenz ist gar nicht mehr möglich. Was jeder einigermassen geschickte Treuhänder auf einen Blick erkennt – Schwyzer Behörden ist das offenbar nicht klar zu machen!
Bei den Steuerrechnungen 2001 und 2002 wird Urs Beeler mit Rechnung vom 23. März 2004 ein fiktives Einkommen unterstellt, das mindestens 5 mal (!) so hoch ist wie das tatsächlich erzielte!

Pure Willkür
Jeder Mythen-Post Abonnent resp. Inserent weiss, dass Beeler ein solches Einkommen in den vergangenen Jahren gar nicht erzielt hat bzw. realisieren konnte – aber nur bei den zuständigen Schwyzer (Steuer)Behörden scheint dies noch nicht durchgedrungen zu sein. 

Es reicht!
Beeler sagt, dass er von der nicht mehr enden wollenden Schwyzer Behördenwillkür die Nase voll habe. Sollte die verantwortliche Stelle die frei erfundene Steuerrechnung nicht den Tatsachen entsprechend korrigieren, werde er dafür sorgen, dass „die korrupten Schwyzer Behörden bei ihm künftig die Zähne ausbeissen werden“. Gegen sich fair und anständig verhaltenden Staatsbedienstete habe er sich immer ebenso fair und anständig verhalten. Wo aber Recht zu Unrecht werde, werde Widerstand zur Pflicht. (Goethe)

Die Folgen einer falschen Steuerveranlagung
Mit der Erfindung eines fiktiven Einkommens durch die zuständigen Schwyzer Steuerbehörden werden

  1. keine Krankenkassenprämienverbilligungen mehr ausbezahlt
  2. stehen hohe AHV/IV-Beiträge ins Haus
  3. wird der Wehrpflichtersatz künstlich hochgeschraubt
  4. können Gerichte bei künftigen Verurteilungen hohe Bussen ansetzen (Beeler verfügt aufgrund der Steuerrechnung ja über ein „hohes Einkommen“!) usw.

Damit sind weiterem Unrecht Tür und Tor geöffnet!
Steht das Einkommen einmal „offiziell fest“, nimmt der (Schwyzer) Behördenautomatismus seinen Lauf. Keine Chance, in obigen Fällen (vgl. Ziffern) beim Bezirksgericht Schwyz, Verwaltungsgericht etc. noch irgendwie Recht zu bekommen. Alle stützen sich dann auf die „definitiven“, in Wirklichkeit frei erfundenen, falschen (hohen) Zahlen ab, auch wenn sich das Gegenteil Schwarz auf Weiss dokumentieren lässt. Falsche, aber „rechtskräftige Berechnungen“ dienen den Schwyzer Behörden anschliessend als Grundlage zur Ausübung von Terror mit Vollstreckungszentrale Betreibungsamt Schwyz, wo dann [logischerweise] stereotyp behauptet wird, der Schuldner käme seinen „Verpflichtungen“ nicht nach.

Dass die Grundlagen von A-Z überhaupt nicht stimmen, interessiert anschliessend in dieser Schwyzer [Schildbürger-]Bürokratie kein Mensch
Zahlungsbefehl – Pfändung – Verwertung – das „rechtskräftige“ staatliche Unrecht nimmt im [Pseudo-]Rechtsstaat seinen Lauf. In der heutigen Schweiz geht die reale Bedrohung in der Praxis nicht vom viel zitierten „Terrorismus“ (El Kaida etc.) aus, sondern von Behörden! [Anmerkung: Aus der Situation heraus sind solche emotionalen Reaktionen verständlich und nachvollziehbar!]

Fakten
Steuerberechnungen sollten, ja müssen in einem Rechtsstaat auf den tatsächlichen Verhältnissen beruhen. Es ist absolut inakzeptabel, wenn (Schwyzer) Beamte willkürlich Einkommen erfinden, die nicht im Entferntesten der Realität entsprechen.
Beeler schreibt dem Gemeindekassieramt Schwyz Ende März 2004, dass er den Namen der Person wissen wolle, die für diese Willkür verantwortlich sei. Und: „Offenbar scheint sie nicht alle Tassen im Schrank zu haben, denn sonst wüsste sie nämlich, dass man mit weniger Gesamtauflage, geringerer Erscheinungsweise sowie weniger Inserenten und Abonnenten nicht MEHR Gewinn erwirtschaftet!“

Ein abgerundetes Bild
Mit seinem Kleinwagen musste Urs Beeler im Jahre 2001 dreimal (!) auf der Schwyzer Motorfahrzeugkontrolle erscheinen. Wegen Kritik an Isolations-Sondermüll (Glas- und Steinwolle) sowie allergieauslösenden Waschmitteln wurden von der Schwyzer Justiz gegen ihn Bussen und Gefängnisstrafen ausgesprochen. Die Ausgleichskasse Schwyz verweigert Prämienverbilligungen oder berechnet sie falsch. Und nun erfinden auch noch die Schwyzer Steuerbehörden fiktive Einkommen.

Mit welchem Ziel?
Reicht es nicht aus, dass Urs Beeler in den vergangenen 15 Jahren als selbständiger Verleger weder von der Gemeinde Schwyz, dem Bezirk noch dem Kanton je einen Auftrag bekam, ja nicht einmal eine Offert-Anfrage? Reicht es nicht, dass 95% Schwyzer Gewerbe-Hösis boykottieren?
Beeler: „Auch diese neuste Willkür der Schwyzer Behörden wird mich nicht daran hindern, meinen geraden Weg weiter zu gehen.“

Das Motto einer nicht nachdenkenden, verantwortungslosen Bürokratie lautet: Die Behörden haben immer Recht!
Die Taktik läuft darauf hinaus, dass die meisten Bürgerinnen und Bürgern ob der staatlichen Allmacht resignieren und zu frustrierten, verantwortungslosen Massenmenschen werden, die angepasst im Strom mitschwimmen.
Urs Beeler
[Anmerkung: Nach dem von der Schwyzer Kantonalbank künstlich herbeigeführten finanziellen Total-Kollaps (Zwangsverwertung der Liegenschaft Alte Brauerei Schwyz am 2.9.04) sowie darauffolgenden behördlichen Machenschaften (fingierter FFE etc.) wird rund 1 Jahr später die Steuerfrage nochmals neu aufgeworfen. Obwohl eigentlich „definitiv“ werden nach Intervention von Urs Beeler sämtliche Zahlen entsprechend den damals tatsächlich erzielten Einkünften korrigiert. Ein Kompliment für die (nachträgliche) Einsicht der Behörden!
Die Lehre daraus: Man muss sich gegen Unrecht wehren! Wenn man es mit vernünftigen Beamten/Behörden zu tun hat, denen die Korrektheit ebenfalls ein Anliegen ist, kann man ERFOLG haben!]

 

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