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Da greift man sich an den Kopf

Das Bundesgesetz betr. unlauterem Wettbewerb schützt heute auch Firmen, die Sondermüll-Altlasten herstellen.
Die Mythen-Post würde gerne die Namen dieser Firmen veröffentlichen. Diese werden – wie erwähnt – jedoch durch das Bundesgesetz betr. unlauterem Wettbewerb geschützt. Busse oder Gefängnis drohen nicht den Herstellern, die untaugliche Produkte vertreiben und der Umwelt Schaden zufügen, sondern der Mythen-Post, welche den Schwindel aufdeckt. Nach diesem Prinzip funktioniert heutzutage der Rechtsstaat Schweiz!

Die KMF-Lobby kann völlig legal ihrem lukrativen Geschäft nachgehen und ebenso legal immensen volkswirtschaftlichen Schaden anrichten; niemand hindert sie daran
Gesundheits- und Umweltschädigung durch KMFs sind staatlich abgesegnet durch SUVA und Bundesamt für Gesundheit. Die Mechanismen sind ähnlich wie damals beim Asbest!

 

Justiz

 

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