Zum Antirassismus-Strafverfahren gegen Erwin Kessler (Ein Beitrag aus dem Jahre 1997)
Von Robert Hug und Urs Beeler
Tierschützer Erwin Kessler kritisiert seit Jahren mit scharfen Worten die orthodox-jüdische Tradition des „Schächten“ genannten rituellen Schlachtens ohne vorherige Betäubung. Wegen angeblichen Verstössen gegen das Antirassismus-Gesetz wurde er höchstinstanzlich zu einer unbedingten Gefängnisstrafe von 45 Tagen verurteilt.
Der Schächtvorgang
Der bekannte deutsche Chirurg und Tierschützer Dr. Hartinger beschreibt den Schächtvorgang wie folgt:
„Wenn die Schächtung am gefesselten und niedergeworfenen Tier, entsprechend den Vorschriften, durch einen Schnitt mit einem scharfen Messer vorgenommen wird, durchtrennt man zunächst die vordere Halshaut. Dann folgen die vorderen Halsmuskeln, die Luftröhre und die Speiseröhre. Jeder Mediziner oder Anästhesist mit operativer Erfahrung weiss, wie schmerzempfindlich Luftröhre und Speiseröhre sind, besonders aber der betroffene Kehlkopf, deren Verletzung selbst bei tiefer Narkose noch zu schweren reflektorischen Atemstörungen und Kreislaufreaktionen führt. Danach werden die darunter und seitlich liegenden, mit spezifischer Sensitivität ausgestatteten beiden Halsschlagadern durchschnitten, die eine relevante Gesamtreaktion auf Blutdruck und Kreislauf haben… Daneben werden auch die Nervi accessorii und der Vagus sowie das gesamte Sympathische Nervensystem und die das Zwerchfell motorisch versorgenden Nervi phrenici durchtrennt. Hierdurch kommt es zu einem immobilen Zwerchfellhochstand mit stärkster Beeinträchtigung der Lungenatmung, so dass das Tier neben seinen unerträglichen Schnittschmerzen auch noch zusätzliche Todesangst durch Atemnot erleidet. Diese Atemnot versucht es durch Hyperventilierung des knöchernen Thorax vergeblich zu kompensieren, was weitere Schmerzen verursacht und zu den schmerzhaft-angstvoll aufgerissenen Augen führt.
Durch die angst- und atemnotbedingten verstärkten Atemreaktionen wird das Blut und der aus der Speiseröhre austretende Mageninhalt in die Lungen aspiriert, was zu zusätzlichen schweren Erstickungsanfällen führt. Während des langsamen Ausblutens thrombosieren und verstopfen vielfach die Gefässenden der vorderen Halsarterien, so dass regelmässig nachgeschnitten werden muss.
Und das alles bei vollem Bewusstsein des Tieres, weil beim Schächtschnitt die grossen, das Gehirn versorgenden Arterien innerhalb der Halswirbelsäule ebenso wie das Rückenmark und die 12 Hirnnerven nicht durchtrennt sind und wegen der knöchernen Ummantelung auch nicht durchtrennt werden können. Diese noch intakten Gefässe versorgen über den an der Basis des Gehirns liegenden Circulus arteriosus weiterhin das ganze Gehirn noch ausreichend, so dass keine Bewusstlosigkeit eintritt.
Hängt man dann entsprechend den ‚Vorschriften‘ das Tier noch an den Hinterbeinen auf, so bleibt es infolge der noch ausreichenden Blutversorgung des Gehirns, des orthostatisch verstärkten Blutdruckes und des allgemein bekannten lebensrettenden physiologischen Phänomens, dass der blutende Organismus seine periphere Durchblutung zugunsten von Gehirn, Herz und Nieren bis auf Null reduziert, praktisch bis zum Auslaufen der letzten Blutstropfen bei vollem Bewusstsein. Der Beweis hierfür wurde vielfach erbracht, indem man das Tier nach dem Ausbluten entfesselte. Mit der entsetzlich klaffenden Halswunde strebte es meistens voll orientiert bewegungsfähig und angstvoll dem Ausgang des Schlachtraums zu und musste durch den Bolzenschussapparat endgültig getötet werden.“
Im Zentrum des Rassismusverfahrens gegen Kessler stand bzw. steht dessen Äusserung, Juden die schächten, seien um nichts besser als ihre früheren Nazi-Henker. Damals seien Nicht-Arier (Juden) auf bestialische Weise behandelt worden, heute würden die Schächtjuden Ähnliches mit Nicht-Menschen (Tieren) machen. Der „Robin Hood der Tiere“, wie Kessler auch genannt wird, betonte immer wieder, dass er lieber ins Gefängnis gehen werde als seine Kritik einzustellen. Irgend jemand müsse den Mut haben, öffentlich zu sagen, was gesagt werden müsse. Dazu zu schweigen wäre unerträglicher als Gefängnis.
Die Auswirkungen des Antirassismus-Gesetzes
Seit Inkrafttreten des Antirassismus-Strafartikels (ARG) ist in der Schweiz noch kaum ein wirklich gravierender Fall von Rassismus zur Beurteilung gekommen, für den sich die Schaffung dieses Gesetzes gelohnt hätte. Dafür wird die Justiz mit Anzeigen von Antirassismus-Neurotikern beschäftigt, und der zum Teil latent vorhandene Antisemitismus wird – was negativ ist – im Gegenteil geschürt. Dass es bei diesem Rassismus-Artikel auch um Sonderrechte der Juden geht, zeigt das Tabu-Thema „Schächten“. Rechtsanwalt Feigel von der Israelitischen Cultusgemeinde hat in einem Interview den Vorhalt, der Rassismus-Artikel beschlage markant jüdische Interessen, damit beantwortet, die Juden hätten schliesslich auch den grössten Teil des Abstimmungskampfes finanziert.
Kessler’s Argumente
Erwin Kessler betont immer wieder, das auch der ultraorthodoxeste Jude von seiner Religion nicht gezwungen werde, überhaupt Fleisch zu essen und eine vegetarische Ernährung in vollständigem Einklang mit dem jüdischen Glaube stehe. Die bei der heutigen Auswahl an köstlichen vegetarischen Gerichten wirklich sehr geringe Einschränkung der Essgewohnheiten müsse für Menschen, die sich angeblich einer religiösen Lebensweise verschrieben hätten, zumutbar sein.
Den Vorwurf, er könnte seine Kritik am Schächten auch weniger verletzend vorbringen, weist Kessler mit dem Hinweis zurück, ohne zu schockieren und ohne Betroffenheit auszulösen, liessen sich traditionelle Gewohnheiten nicht ändern.
Auch FDP-Nationalrat Franz Steinegger ist gegen eine „Diktatur der Sprache“
Wie sagte doch FDP-Präsident Franz Steinegger im Fernsehen vor Jahren treffend: „Wenn es so weitergeht, werden wir eine Diktatur der Sprache aufrichten, die uns vorschreibt, was wir sagen dürfen und was nicht.“
Dies vorausschauend, hat Erwin Kessler das seiner Meinung nach zu schwammig formulierte Antirassismusgesetz von Anfang an bekämpft und damit die Feindschaft linker Journalisten und bestimmter Medien (insbesondere des Ringier-Verlages) auf sich gezogen. Trotz massiven Anfeindungen, gerichtlicher Verfolgung und Gefängnisstrafe, wolle er fortfahren, das Schächten zu bekämpfen, wie er alle anderen Tierquälereien bekämpfe: mit grösster Entschiedenheit und mit einer Sprache, welche das ungeheure Massenverbrechen an den Tieren ungeschminkt und ohne falsche Rücksichtnahme auf die Täter im Klartext beschreibt sowie genügend provokativ ist, um überhaupt gehört zu werden.
Import von Schächtfleisch in die Schweiz Das Schächten von Säugetieren ist in der Schweiz verboten, nicht jedoch der Import von Schächtfleisch. 1995 wurden gemäss Angaben des Bundesamtes für Landwirtschaft folgende Mengen koscheres Fleisch (jüdisches Schächtfleisch) in die Schweiz importiert: 235 Tonnen Rindfleisch, 121 Tonnen Kalbfleisch, 17 Tonnen Schaffleisch. Im Gegensatz dazu importieren die Moslems viel weniger Schächtfleisch, obwohl es rund zehnmal mehr Moslems als Juden gibt in der Schweiz. Die moslemischen (türkischen) Metzgereien haben im übrigen die Betäubungspflicht weitgehend akzeptiert, da die höchsten moslemischen Religionsführer darin keine Verletzung von religiösen Vorschriften erkennen. |