Zensur eines Tierschutz-Werbespots wurde vom Europäischen Gerichtshof als rechtswidrig erklärt
Verein gegen Tierfabriken VgT
Im Buehl 2
9546 Tuttwil
Tuttwil, den 29. Juni 2001
Sehr geehrter Herr Bundesrat Leuenberger,
mit Ihrer Unterschrift haben Sie die Zensur eines Tierschutz-Werbespots im Schweizer Fernsehen als rechtmässig erklärt. Das hat dazu geführt, dass die Schweiz nun vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen Menschenrechtsverletzung verurteilt wurde.
In einem Brief an ein VgT-Mitglied haben Sie behauptet, die Zensur der VgT-Nachrichten durch die Ihnen unterstellte Schweizerische Post sei rechtmässig. Vor Gericht erhielten wir dann Recht und die Postzensur wurde als rechtswidrig festgestellt.
Im erwähnten Brief an das VgT-Mitglied haben Sie noch heuchlerisch beigefügt: „Zensur ist mir ein Greuel.“
Kennen Sie den Unterschied zwischen Rückgrat und Wirbelsäule? Eine Wirbelsäule hat jeder.
Aber natürlich: als Politiker muss man eine harte Haut haben, so hart, dass kein Rückgrat mehr nötig ist.
Mit freundlichen Grüssen
Erwin Kessler, Präsident Verein gegen Tierfabriken Schweiz VgT
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