Inserat

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Amalgamsanierung – Schwermetallausleitung – Kostenübernahmen – Fragen an die CSS Versicherung

Der Versicherte Z. stellt der CSS kritische Fragen.

Wie Sie Heft 12/01 entnehmen können, liess Z. (gleiche Person, welcher die Prämienverbilligung verweigert wurde) auf Anraten verschiedener Ärzte eine komplette Amalgam-Sanierung durchführen. Die Arbeit wurde von seinem Zahnarzt tadellos und zu einem sehr fairen Preis durchgeführt. Zwei Zürcher Zahnärzte für biologische Zahnmedizin bestätigten unabhängig die sehr gute Arbeit des Schwyzer Zahnarztes.
Es geht im folgenden also nicht um die gute zahnärztliche Arbeit, sondern darum, abzuklären, ob Krankenkassen generell bereit sind, die Kosten für eine Amalgam-Sanierung zu übernehmen, wenn diese von Ärzten dringend empfohlen wird. Weil Z. seit Jahrzehnten bei der CSS Schwyz versichert ist und mit dieser Versicherung immer gute Erfahrungen machte, gelangte er mit Schreiben vom 15.11.01 an deren Direktion in Luzern. Im folgenden gibt die Mythen-Post die Fragen bzw. Argumentation von Z. wieder:

„Wieso übernimmt die CSS nicht die Kosten für eine Amalgam-Sanierung?“
Vier Ärzte hätten ihm dringend empfohlen, eine komplette Amalgam-Sanierung vornehmen zu lassen: Dr. med. A.B., Bern; Dr. med. G.H., Küssnacht, Dr. med. dent. S.S., Zürich und Dr. med. dent. M.E., Zürich. Wenn vier Fachleute unabhängig voneinander zum selben Ergebnis kämen, wieso dann die CSS nicht die Kosten für eine Amalgam-Sanierung übernehme?
Und weshalb würden nicht einmal die Kosten für die Schwermetall-Ausleitung – trotz Alternativ-Versicherung – übernommen? Wieso solle er noch weiter Krankenkassenprämien zahlen, wenn die Krankenkasse die medizinischen Leistungen, die nötig seien, nicht bezahle?

Amalgam-Sanierung selber bezahlt
Er habe im Jahre 2001 keine medizinische Leistung, die von der Krankenkasse bezahlt worden wäre, beansprucht. Aus der eigenen Tasche habe er hingegen eine komplette Amalgam-Sanierung bezahlt. Es sei in der Zwischenzeit wissenschaftlich erwiesen, dass Amalgam (u.a. wegen Quecksilber und anderen Schwermetallen) – vor allem mit den Jahren – negative gesundheitliche Auswirkungen haben könne. Mittels einem schulmedizinischen Test sei bei ihm Quecksilber im Speichel nachgewiesen worden. Es hätten Ersatzmaterialien auf ihre Verträglichkeit überprüft werden müssen. Ferner habe er sorgfältig abgeklärt, wie eine solche Sanierung konkret vorgenommen werden solle, d.h. mit welchen Materialien (Gold, Keramik-Inlays, Porzellan, Brücken, Komposit etc.).

Warum zahlt die CSS Symptom-, aber nicht Ursachenbekämpfung?
Selbst wenn er zwanzig grosse Amalgam-Füllungen in seinem Mund hätte und die Schwermetall-Belastung dadurch gewaltig wäre, gäbe es seiner Auffassung nach sicher noch Schulmediziner, die empfehlen würden, das Amalgam drinzulassen. Mit unzähligen auf die Schwermetallbelastung zurückzuführenden chronischen Leiden würde er für das Gesundheitswesen zu einem medizinischen Fall, der jedes Jahr viele tausend Franken kosten würde. „Der ganze chemische Medikamenten-Unsinn, der hier verschrieben würde, würde nichts nützen, sondern im Gegenteil mit grosser Wahrscheinlichkeit selber neue Krankheiten (Nebenwirkungen) auslösen, auf die dann wieder mit entsprechendem Medikamenten reagiert würde“, äussert sich Z. gegenüber der CSS kritisch. Er zweifle nicht: Die CSS würde all diese Medikamente anstandslos zahlen – bis zum Tod. Und alle wären glücklich: der Arzt, der mit einem Chronisch-Patienten eine Dauereinnahme-Quelle hätte; die Pharma-Industrie, die tüchtig Medikamente absetzen könnte; die CSS, die stolz wäre, wie gut sie zu ihrem Kunden schaut und „alles zahlt“; die Politiker, die verkündeten, die Schweiz besitze eines der besten Gesundheitssysteme…

Früher habe die CSS bezahlt
Z. erwähnt einen konkreten Fall: Am 6.6.1995 habe er – als Test – einen Drogisten in Schwyz aufgesucht, der als „Naturarzt“ von der CSS anerkannt sei. Dieser hätte ihm damals geraten, die Amalgam-Füllungen drin zu lassen! (Dies, obwohl selbst mit einem schulmedizinischen Test die Quecksilber-Belastung nachgewiesen werden konnte!) Der Drogist habe ihm folgende Produkte verschrieben: 1 Spagyrik 100 ml à Fr. 45.80, 1 Bio-Selen à Fr. 47.95, 1 Meeralgen-Präparat à Fr. 15.- sowie Fr. 50.- für die „Behandlung“. Der Gesamtbetrag habe Fr. 158.75 gemacht.
Z. äussert sich zu dieser Verschreibung kritisch: „1. Wenn eine Schwermetallbelastung vorhanden ist, bringt es nur etwas, wenn man eine komplette Amalgam-Sanierung durchführt. 2. Macht es keinen Sinn, bei noch vorhandenen Amalgam-Füllungen Selen zu verschreiben, weil dann noch mehr Quecksilber in den Kreislauf gelangt. 3. erfolgt beim Selen die Ausscheidung über die Nieren, was gegenüber einem Präparat, welches die Ausscheidung über den Darm anregt, nachteilig ist.“ Und die Allgemein-Verschreibung „Spagyrik“ betrachte er – Z. – als blosse „verkaufstaktische Zugabe“.
Interessant: Die CSS habe damals die Zahlung dieser Rechnung anstandslos übernommen, weil der Drogist als „Naturarzt“ anerkannt sei. Ob er drauskomme oder nicht, ob die Diagnose richtig oder falsch sei, scheine für die CSS nicht relevant gewesen zu sein. [Anmerkung der Redaktion: Z. ist der Auffassung, dass Drogisten, Apotheker, Ärzte sich viel mehr für die Prophylaxe einsetzen müssten. Dies würden sie in der Praxis aber nicht tun, weil das ihrem Geschäft schade…]

Schwermetallausleitung
Insgesamt wurden Z. drei biologische Präparate zur Schwermetallausleitung verschrieben, da der in Zürich getestete intrazelluläre Schwermetall-Wert den Grenzwert um das 6fache (!) überstieg. Ohne entsprechende Ausleitungsmassnahmen würde der Abbauprozess des Schwermetalls viel zu lange dauern, meinte der behandelnde Arzt.
Trotz klarer medizinischer Begründung und verhältnismässig günstigem Preis wolle die CSS – trotz Alternativ-Versicherung – aber nicht zahlen. „Weshalb nicht?“ stellte Z. der CSS die Frage.
„Ist es nicht etwas kurios: Ich könnte kiloweise chemische Medikamente verbrauchen und die CSS würde – davon bin ich überzeugt – bis zu meinem Ableben zahlen. Aber Ursachenbehebung und wirklich wichtige Verschreibungen werden nicht bezahlt?!“ ärgert sich Z.

Liegt es am „System“?
Z. brachte in seinem Schreiben an die CSS auch klassische Argumente der Mythen-Post vor: „Wenn heute jemand aufgrund von Mineralwolle an Krebs erkrankt, werden nicht die Hersteller zur Rechenschaft gezogen, sondern es findet eine Krebsbehandlung statt, welche von der Krankenkasse bezahlt wird.
Wenn jemand an einer Holzschutzmittelvergiftung erkrankt, wird nicht die Holzschutzmittelfirma zur Rechenschaft gezogen, sondern die CSS bezahlt die Behandlung des Erkrankten.
Stress braucht auch nicht abgebaut zu werden – die CSS zahlt die Herzbehandlung.
Rauchen muss auch niemand aufhören – die CSS zahlt anschliessend die Behandlung des Raucherhustens.
Wenn ich aufgrund des Amalgams Gelenkprobleme bekomme, wird von der CSS zwar nicht die Sanierung bezahlt – ich kann jedoch jahrelang zum Masseur gehen. Die CSS zahlt es – auch wenn es mit den Jahren tausende von Franken kostet und am eigentlichen Problem überhaupt nichts ändert.
Wenn ich aufgrund des schlechten Fahrwerkskomforts und der dünn gepolsterten Sitze meines Autos Rückenprobleme bekomme – kein Problem: die CSS bezahlt den Physiotherapeuten.
Wenn einer die Schizophrenie und Widersprüche unseres modernen Gesundheitswesens erkennt und deswegen ‚durchdreht‘ – kein Problem: die Krankenkasse übernimmt die psychologische Behandlung.
Und wenn einer gegen all die Zustände erfolglos rebelliert und deswegen depressiv wird – auch dann ist es kein Problem: die CSS zahlt die Anti-Depressiva…
Wer jedoch unverschuldet und nichtwissend (bzw. staatlich verordnet – Schwyzer Zahnbüchlein!) als Kind oder Jugendlicher Amalgam eingebaut bekommt – hier zahlt die CSS nicht.“

Zwischenbemerkung
Wie sagt doch ein bekannter Schwyzer Arzt treffend: „10 Ärzte – 10 Meinungen.“ – Seien Sie deshalb als Patient kritisch. Fragen Sie verschiedene Fachleuchte. Bilden Sie sich Ihre eigene Meinung. Die Verantwortung für sich tragen letztlich Sie.

Warum ist eine Begleittherapie und ein Ausleitungsverfahren beim Ersatz von Amalgamfüllungen angezeigt?
Das Entfernen von Amalgamfüllungen sei immer eine Belastung für den Organismus, argumentiert Z. Durch das Mobilisieren von Schwermetall würden die Haupt-Entgiftungsorgane Leber, Niere und Darm stark herausgefordert. Die Begleitmittel hätten also unterstützende Funktionen, um z.B. eine Blockierung der Regulationsvorgänge im Stoffwechsel zu verhindern.
Die Chlorella Pyrenoidosa sei die nahrungsreichste Alge von 25’000 verschiedenen Arten. Sie enthalte Betakorotin und Vitamine C, E, K, B-Komplex und belebende Spurenelemente inklusive Zink. Sie sei eine höchste Quelle von Chlorophyll im Vergleich zu jeder beliebigen Pflanze und funktioniere als Körperreiniger.
Der Zellulose-Anteil von Chlorella habe die Fähigkeit, viele Toxine wie Blei, Quecksilber, Cadmium und Pestizide/Insektizide anzuziehen und zu binden und so zu eliminieren. Chlorella verbessere das Funktionieren des Immunsystems und wirke antibakteriell und antiviral. Bärlauch-Kapseln förderten die Ausscheidung von Toxinen über den Urin. [Anmerkung der Redaktion: Gegenüber der Mythen-Post erklärt Z., dass er die beschriebenen Präparate im Betrag von über Fr. 1’000.– zur Schwermetallausleitung zwar während Monaten eingenommen habe, persönlich jedoch betr. deren Wirksamkeit eher skeptisch eingestellt sei.]

Stellungnahme gewünscht
Z. sendet der CSS die Kopie einer Rechnung für eine komplementärmedizinische Behandlung (Amalgam-Test in Zürich) und ersucht die Krankenkasse abzuklären, ob die Präparate zur Schwermetallausleitung ev. übernommen werden.
Im Weiteren bittet er die CSS um eine Stellungnahme zu den in seinem Brief erwähnten Punkten. (Lesen Sie dazu die ausführliche Antwort der CSS)

 

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