Der Kampf für saubere Luft – demonstriert an einem konkreten Fall
Freitag, 12. Dezember 2003
Lieber Herr Beeler
Hier ein Auszug aus der E-Mail-Korrespondenz mit unserer Gemeinde betreffend der Schadgasbelastung durch einen uralten Holz-/Kohleofen.
Er zeigt auf, wie mühsam es ist, eine solche (völlig unnötige) Giftgasbelastung abzustellen
Zu diesem Zeitpunkt wusste ich noch nicht, dass selbst beim Verbrennen von naturbelassenem Holz in veralteten Ofenanlagen (wie ich heute weiss auch in neueren!) und/oder bei unsachgemässer Verfeuerung derart enorme Schadstoffmengen emittieren können. Der Kaminfeger hat uns ja bestätigt, dass Frau (…) z.B. die Luftregulierung überhaupt nicht versteht, welches ja ein wesentlicher Faktor zur Schadgasentstehung ist. Zudem wurde in der Nacht immer wieder Brennmaterial nachgelegt, welches dann bei „Schwelbrand“ dahinmottete, und zu nächtlichen hohen Schadgasemittierungen führte. Leider kann man mit dieser Nachbarin nicht sprechen, da sie ein völlig uneinsichtiger, sturer (alter) Mensch ist, somit waren wir dringend auf das Handeln der Gemeinde angewiesen. Die Nachbarin war zudem auf das Heizen mit festen Brennstoffen absolut nicht angewiesen, da sie eine betriebsbereite Ölheizanlage besitzt!
Freundliche Grüsse
Beatrice Macho (E-Mail: bmacho@freesurf.ch)
Beatrice Macho schrieb:
„Grüezi Herr Ziegler
Nachdem mein Mann und ich durch die täglichen Abgase (Schwefeldioxide SO2) der Kohleverbrennung durch Frau .(…) seit Nov. 2002 Atemwegsbeschwerden haben, und ich seit über zwei Monaten an ständigen Augenbindehautentzündungen leide, möchte ich die Gesundheitsbehörde anfragen, ob diese Behörde uns weiterhin diesen giftigen Abgasen der Kohleverbrennung durch Frau (…) aussetzen will und damit auch die volle Verantwortung für unsere Gesundheitsschädigung und deren Folgen (Arztkosten u. Schadenersatzforderungen) übernimmt?
Dazu nachstehende Website über die Giftigkeit und Schädlichkeit von Schwefeldioxid:
http://www.seilnacht.tuttlingen.com/Chemie/ch_so2
Wie Sie bereits durch uns wissen, entspricht die Kaminhöhe des Hauses von Frau (…) nicht den Vorschriften der Luftreinhalteverordnung (LRV), dazu beiliegende PDF-Dokumentation vom BUWAL.
Jeglicher Logik und Vernunft, und bezüglich dem heutigen Wissensstand und den Vorschriften zufolge, müsste das Verbrennen solcher Giftgase erzeugender Materialien in einem dicht überbauten EFH-Quartier, unter den Ihnen nun bekannten Tatsachen zufolge, ab sofort verboten werden, zumindest solange, bis der Kamin [Anmerkung der Mythen-Post: Die Abgase.] den Vorschriften der Luftreinhalteverordnung entspricht.
Hier nochmals die Tatsachen
– Frau .(…) verbrennt u.a. Kohle (erzeugt hochgiftige Schwefeldioxide, schädlich schon in kleinsten Mengen).
– Der Kamin ist nach der Luftreinhalteverordnung viel zu tief unten plaziert, und noch dazu mit einem Regendach versehen, sodass die giftigen Rauchgase – besonders auch die giftigen Schwefeldioxide – nicht zügig in die Höhe abgeführt werden, sondern häufig direkt mit entsprechendem Gestank zu unserem Haus und in unsere Zimmer emittieren.
– In kurzer Distanz westlich von (…) wohnend, und durch die vorherrschenden Ostwindlagen, sind wir von diesen Giftgasen enorm stark betroffen.
Es ist für uns eine frustrierende Tatsache, dass wir die Gesundheitsbehörde mit soviel Info-Material „füttern“ mussten (u.a. auch mit dem Leitfaden des BUWAL), damit überhaupt einmal begriffen und verstanden wird, um was es geht, und endlich einmal eine Aschenprobe für Fr. (…) entnommen wurde
Und es ist im Weiteren eine frustrierende Tatsache, dass es die Behörde nun weiterhin wochenlang zulässt, dass wir – entgegen allen Vorschriften der Luftreinhalteverordnung – weiterhin solchen Rauchgiftgasen ausgesetzt werden.
Wie Sie wissen ist Frau (…) auf das Heizen mit dem Ofen für feste Brennstoffe absolut nicht angewiesen, da Sie eine betriebsbereite Ölheizungs-Kesselanlage besitzt!
Es ist wirklich nicht einzusehen, dass wir aus einem nicht vorschriftsgemässen Kamin (und durch einen uralten Holzofen in dem alles Mögliche verbrannt wurde, wie wir heute wissen [Nachtrag in Klammern vom 12. 12. 03]) nach wie vor den giftigen Rauchgasen ausgesetzt werden.
Ich rufe Ihnen unsere Forderung nochmals in Erinnerung, welche lautete: Wir fordern die Gesundheitsbehörde Elgg unmissverständlich nochmals auf, unabhängig des noch offenstehenden Testergebnisses der Aschenproben, Frau (…) umgehend eine Verfügung zuzustellen, mit der Aufforderung, jegliches Verbrennen von festen Brennstoffen umgehend solange zu unterlassen, bis der Kamin den neuen BUWAL-Vorschriften entspricht.
Ich bitte um Beantwortung der eingangs gestellten Frage bis spätestens 25.2.2003.
Mit freundlichen Grüssen
Beatrice Macho (E-Mail: bmacho@freesurf.ch)
PS: In die obigen Vorwürfe ist Frau Margot Spiller nicht eingeschlossen, da sie erst vor kurzem über unsere Situation genauer informiert wurde.
Kopie an Gemeindepräsident, Herrn Knellwolf“