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Das Schweizer Antirassismus-Gesetz – ein Rückblick

Unter dem Titel „Ganz klar für Anti-Rassismus-Artikel“ brachte der „Bote der Urschweiz“ am 24. August 1994 Aussagen von Schwyzer Politikern zur ARG-Vorlage vom 25. September 1994. „Ich bin ganz klar dafür“, erklärte LVP-Ständerat Hans Bisig. Der Antirassismus-Artikel verbessere vor allem auch die politische Kultur. Dass dadurch die Meinungsäusserungsfreiheit bedroht würde, daran wollte Bisig nicht glauben.
CVP-Ständerat Bruno Frick äusserte sich im selben „Boten“ wie folgt: „Die Meinungsäusserungsfreiheit wird überhaupt nicht eingeschränkt.“
Kantonsrat Lorenz Bösch, damaliger Präsident der CVP des Kantons Schwyz, meinte im „Boten“ vom 21. September 1994: „Das Antirassismus-Gesetz ist kein Maulkorbgesetz.“
Dass der bekannte Tierschützer und Präsident des Vereins gegen Tierfabriken Dr. Erwin Kessler zu Gefängnis unbedingt verurteilt wurde, weil er das jüdische Schächten mit scharfen Worten kritisierte, beweist im Nachhinein jedoch das Gegenteil.

Toni Dettling hatte Bedenken
„Ein Ja zu einem notwendigen Übel“, sagte LVP-Nationalrat Toni Dettling zum ARG („Bote“ vom 24. August 1994). Für ihn bleibe jedoch fraglich, ob das Problem des Rassismus über das Strafrecht bekämpft werden könne. Zitat: „Ich bin grundsätzlich für die Freiheit und nicht für das Strafrecht.“

Das Klima vor der Abstimmung
Sämtliche grossen Parteien (mit Ausnahme einiger Kantonalparteien) und Verbände sprachen sich für eine Annahme des Antirassismus-Artikels aus. Ein Nein zum ARG konnte sich ein Politiker vor der Abstimmung vom 25. September 1994 praktisch nicht leisten. Es lief in den Medien so, dass jeder, der sich offen gegen das ARG stellte oder auch nur Zweifel meldete, rasch als „Rassist“ verunglimpft wurde. Besonders beim Radio, Fernsehen und gewissen Tageszeitungen war dies deutlich zu spüren.

Politiker sagten JA – das Schwyzer Stimmvolk NEIN
Obwohl sich die damaligen eidgenössischen Parlamentarier Bisig, Frick, Dettling, Züger und Bürgi geschlossen für die Annahme des Antirassismus-Artikels aussprachen, wurde die Vorlage jedoch im Kanton Schwyz mit 62% Nein- zu 38% Ja-Stimmen verworfen. Auf eidgenössischer Ebene wurde das ARG mit 54,6% Ja-Stimmen hingegen angenommen.

Ein Gesetz gegen die Meinungsfreiheit?
Die Grundlage des Antirassismus-Gesetzes ist die UNO-Konvention vom Jahre 1965 mit 25 Paragraphen. (Die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger fanden diese 25 Paragraphen im Jahre 1994 nicht in den Abstimmungs-Unterlagen.)
Amerika hat den Beitritt abgelehnt, weil diese UNO-Konvention das Recht auf freie Meinungsäusserung einschränkt. Staaten wie Ruanda, Sudan und Somalia sind zwar Mitglieder, kümmern sich bis heute überhaupt nicht um die Konvention.

Einschränkung der Pressefreiheit
Bereits schon ein sachlicher Zeitungsbericht über eine verbotene Ideologie oder Weltanschauung kann durch das neue Gesetz bestraft werden (Art. 261 bis, Abs. 2). Nur totalitäre Staaten haben bisher dem Bürger die Gesinnung vorgeschrieben und gegen eine abweichende Gesinnung Strafen angedroht.

Opposition bahnt sich an
Die Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer lehnt Rassismus entschieden und zurecht ab. Gegen Auswüchse genügt das normale Strafrecht. Ein gummig formuliertes ARG, das sich gegen die Meinungs- und Pressefreiheit richtet, kann längerfristig keinen Bestand haben. Die wachsende Opposition macht dies deutlich.

 

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