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Gegendarstellung erzwungen

Die Firmen Isover (Lucens) und Flumroc (Flums) liessen durch ein Mellser Anwaltsbüro beim Bezirksgericht Sargans (SG) eine Gegendarstellung in der Mythen-Post gerichtlich erwirken. Dabei wurde die Mythen-Post zur Zahlung der gesamten Gerichtskosten sowie einer Parteikostenentschädigung im Betrag von Fr. 1’000.– verurteilt.
Obwohl – laut Urteil – der ursprüngliche Gegendarstellungstext zu lang war (d.h. vom Gericht gekürzt werden musste) und werbenden Inhalt aufwies, wurden Urs Beeler trotzdem die vollen Kosten auferlegt.
Wir überlassen es den Leserinnen und Lesern, sich über die erwähnten Isolationsmaterialien und das Vorgehen der Isolationslobby ein eigenes Urteil zu bilden.

Zum Vergleich: Das Mythen-Center kommt günstiger weg
Für die St.-Martinstag-Beschwerde (siehe Rubrik Mythen-Center) beim Regierungsrat musste Urs Beeler einen Kostenvorschuss von Fr. 800.- leisten.
Nach der Gutheissung der Beschwerde wurde dieser Betrag zurückerstattet und im Gegenzug der MC-Mietervereinigung und dem Volkswirtschaftsdepartement zu je Fr. 400.- auferlegt. Entschädigung für den Arbeitsaufwand des Beschwerdeführers gab es keine.


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