Schwyz, im Dezember 2002
Sehr geehrter Herr Landammann, sehr geehrte Herren Regierungsräte
Ein Sprecher des Amtes für Umweltschutz sagte mir vor Monaten, man müsse an den „guten Willen von Luftverpestern appellieren“. Wieviel diese behördliche Duckmäuser-Politik in den vergangenen Jahren gebracht hat, sieht man daran, dass Jahr für Jahr immer wieder dieselben Umweltsünder anzutreffen sind.
Wenn doch das bequeme Argument der Freiwilligkeit nach Argumentation des AFU sich doch so hervorragend eignet, wieso führt man dieses Freiwilligkeitsprinzip nicht auch bei den Steuern ein?
Wer Lust hat, Steuern zu zahlen, tut es; wem es „stinkt“, dem kann höchstens gut zugeredet werden.
Oder: Diebstahl im Mythen-Center wird nicht mehr geahndet. Sämtliches Sicherheitspersonal wird abgezogen und die Überwachungskameras verschwinden. Stattdessen wird an den guten Willen der Kleinkriminellen appelliert.
Oder: Wer Lust hat, Konsumartikel im Mythen-Center zu zahlen, kann dies tun. Wer nicht zahlen will, kann dazu nicht gezwungen werden. Appellieren wir an den „guten Willen!“
Oder jeder kauft nur eine Busfahrkarte, wenn er Lust dazu hat. Muss die Auto AG Schwyz sich halt mit weniger Einnahmen begnügen.
Mit einem solchen System belohnen Sie die Frechen und Rücksichtslosen – und bestrafen indirekt all diejenigen, die sich korrekt und anständig verhalten!
Gerechtigkeit schaffen!
In einer sich „sozial“ oder „christlich“ bezeichnenden Gesellschaft gilt es, auf die Schwächsten Rücksicht zu nehmen: Kleinkinder, ältere Menschen und – speziell in vorliegendem Fall – Asthma- und Lungen-Kranke. Genau das aber geschieht heutzutage – wie die nachfolgenden Bilder beweisen – nicht. Wenn der verantwortungsbewusste Bürger sich nicht selber wehren würde, geschähe überhaupt nichts!
Landwirtschaftliche Vorrechte für Tierquälerei (grausame Kastration von Ferkeln ohne Narkose, Enthornung etc.), stupide Luftverpestung (feuchte Äste und Laub verbrennen) sowie unnötige Gewässerverschmutzung – soll das so weiter laufen?
Es ist nichts anderes als Bequemlichkeit und Feigheit, wenn ausgerechnet im Umweltschutz (vor allem bei der Grünabfallentsorgung) und dem Tierschutz (besonders bei der Schweinehaltung) im Kanton Schwyz an den „guten Willen“ appelliert wird. Als ob dies bei speziell dummen, rücksichts- und verantwortungslosen Leuten etwas nützen würde!
Es gibt keinen Grund für sinnlose Luftverschmutzung
Die sinnlose, stupide Luftverpesterei müsste nicht sein. Fortschrittliche Landwirte häckseln seit Jahren und betreiben die Feldrandkompostierung. Die Gemeinden offerieren Häckseldienste und Grünabfuhren. Es stehen Gartenbau-Firmen zur Verfügung, welche die komplette Grünabfallentsorgung übernehmen.
Über Jahre dokumentiert
Ganze Landstriche sind im Kanton Schwyz jeweils im Frühling und Herbst von einer dicken, beissenden Rauchschicht überzogen, nur weil bestimmte Leute offenbar zu dumm bzw. zu bequem sind, Grünabfälle umweltfreundlich zu entsorgen.
Es ist schizophren, auf der einen Seite strenge Vorschriften für Ölheizungen zu erlassen und diese periodisch auf ihre Einhaltung hin zu kontrollieren – aber auf der anderen Seite stupide, sinnlose Luftverpestung grosszügig zu tolerieren. Die diesbezügliche Praxis im Kanton Schwyz spottet jedem gesunden Rechtsempfinden!
Es reicht!
Die Mythen-Post und verantwortungsvolle Bürgerinnen und Bürger des Kantons verlangen deshalb vom Schwyzer Regierungsrat, dass endlich von behördlicher Seite effizient gegen die Umweltverschmutzer vorgegangen wird. Es gibt keinen einzigen Grund, irgendwelchen rückständigen Kreisen Sonderrechte einzuräumen. Es geht um die Schaffung bzw. Wahrung von Lebensqualität. Saubere Luft ist eine elementare Voraussetzung dazu.
Mit freundlichen Grüssen
Urs Beeler |