Inserat

Inserat

Gegen Befehlsbegehren auf Eigentum/ Besitzherausgabe

 

Urs Beeler Kantonsgericht Schwyz
Kollegiumstrasse 4 z.H. Herrn
Kantonsgerichtspräsident
Postfach 7 Postfach 2265
6431 Schwyz 6431 Schwyz
Tel./Fax 041 811 20 77 EINSCHREIBEN

 

Schwyz, den 10.12.04

In Sachen:
Fässler Walter, Perfidenstrasse 10, 6432 Rickenbach bei Schwyz, Kläger (vertreten durch RA lic. jur. Theo Kuny, Postplatz 6, 6430 Schwyz), Kläger

gegen:
Urs Beeler, Kollegiumstrasse 4, 6430 Schwyz, Beklagter

betr. Befehlsbegehren auf Eigentum/Besitzesherausgabe

 

Rekurs gegen die Verfügung des Bezirksgerichts Schwyz vom 12. November 2004 / [II. Versand 24.11.2004 (Prozess-Nr. SV 2004 126 /izu)]

 

Sehr geehrter Herr Kantonsgerichtspräsident
Sehr geehrte Frau Kantonsgerichtsvizepräsidentin
Sehr geehrte Damen und Herren Richter

Beiliegende eingeschriebene Verfügung des Bezirksgericht Schwyz wurde von mir am 1. Dezember 2004 auf dem Postamt Schwyz in Empfang genommen. Die Rekurs-Frist beträgt 10 Tage.
Hiermit erhebe ich fristgerecht Rekurs gegen die Verfügung des Bezirksgerichts Schwyz (Prozess-Nr. SV 2004 126/izu) vom 12. November 2004 / II. Versand 24. November 2004.

Anträge:
1. Das Urteil des Bezirksgerichts (Prozess-Nr. SV 2004 126/izu) Schwyz vom 12. November 2004 / II. Versand 24.11.2004 sei aufzuheben.
2. Dem Beklagten, Urs Beeler, Kollegiumstrasse 4, Postfach 7, 6431 Schwyz, sei als MCS-Betroffener gestattet, die Liegenschaft GB 845 noch so lange zu bewohnen, bis er selbst, die Gemeinde Schwyz oder Drittpersonen geeigneten MCS-gerechten, schadstofflosen, geruchsneutralen, baubiologischen Wohn-/Büroraum mit sep. Waschmaschine/Trockenraum sowie separatem Eingang als Ersatz gefunden hat/haben. (Was MCS – Multiple Chemikaliensensibilität – bedeutet und welche speziellen Anforderungen zum Schutz des Immunsystems resp. der Gesundheit nötig sind, geht aus der Begründung sowie den beigelegten Unterlagen hervor.)
3. Daraus folgt: Speziell seien deshalb aufzuheben Ziff. 1 und Ziff. 2 auf Seite 8 der Verfügung, da diese eine unzumutbare Härte, evtl. sogar eine direkte weitere Gesundheitsschädigung zur Folge hätte. (Desinfektionsmittel in Gefängnissen; standardmässig mit parfümierten, allergie- und MCS-auslösenden Waschmitteln gewaschene Gefängniswäsche; Verwendung parfümierter Putz- und Reinigungsmittel; parfümierter WC-Reiniger usw.) > Diesbezügliche Auskunftspersonen/Fachleute: Silvia Müller, Chemical Sensitivity Network, Deutschland; Prof. Dr. med. J.-O. Gebbers, Chefarzt, Kantonsspital Luzern.)
4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Klägers

Begründung:
Dass ich seit Jahren an MCS leide, ist mittlerweile gerichtsnotorisch und aus den Medien bekannt. Weil ich mir in den vergangenen Jahren meine Umgebung schadstofffrei, d.h. MCS-gerecht einrichtete, konnte ich trotz Krankheit weiter „funktionieren“. In unzähligen redaktionellen Artikeln greife ich Hersteller allergie- und MCS-verursachender Produkte an. Diese wiederum fühlen sich betroffen und klagen dann gegen mich wegen angeblich „unlauterem Wettbewerb“. Ich klage in solchen Fällen meinerseits gegen die Kläger, weil diese mit ihren Produkten nachweislich und völlig unnötig für die Ausbreitung allergischer und MCS-Erkrankungen sorgen. Weiter greife ich journalistisch medizinische Fakultäten an, deren Professoren sich einseitig für medizinische Symptombekämpfung (Geld verdienen) stark machen, statt für die umweltmedizinische Ursachenerkennung und -bekämpfung. Statt unnötige Krankheiten zu verhüten, geht es heute leider in der Medizin allzu oft nur noch darum, an Krankheiten Geld zu verdienen. Ich lehne das konsequent ab.
Bedauerlicherweise gibt es in der Schweiz nur wenige Mediziner, die sich in Umweltmedizin auskennen. (…)
Informationen über MCS finden Sie in der Beilage, vgl. Dokumente 1-12
Arbeitsgebiet und Forderungen des Chemical Sensitivity Networks, Dokument 1
– Epidemiologie bei MCS, Dokument 2
– Der NEJAC (Nationaler Umwelt Justiz Beratungsausschuss) genehmigt am 26. Mai 2000 einen MCS Anerkennungsbeschluss, Dokument 3
Eine Proklamation des Gouverneurs des Staates North Carolina, Dokument 4
Leitfaden zur Wohnungssuche, Dokument 5
Anforderungen an das Schlafzimmer MCS-Betroffener, Dokument 6
Reisen mit Chemikaliensensibilität, Dokument 7
Wie wird mein Auto safe? – Dokument 8
– Ohne Duft – Bessere Luft, Dokument 9
Duft- und Aromastoffe nicht unüberlegt in Innenräumen einsetzen (Pressemitteilung des Deutschen Umweltbundesamtes vom 14.04.2000), Dokument 10
Duftstoffe nicht wahllos einsetzen (Pressemitteilung des Umweltbundesamtes vom 15.07.2004), Dokument 11
– Rechtliches & Gesetze aus den USA, Dokument 12]

Unter Punkt 3 heisst es in der Verfügung des Bezirksgerichts: „Der Kläger beantragte, diese unaufgeforderte Eingabe des Beklagten vom 11.11.04 aus dem Recht zu weisen. Gleichzeitig änderte er sein Rechtsbegehren Ziff. 3 wie folgt ab (act. 11):
‚3. Gleichzeitig sei der Kläger im Widerhandlungsfall für berechtigt zu erklären, die Liegenschaft GB 845 Schwyz unter Beizug polizeilicher Hilfe selbst oder durch Dritte auf Kosten des Beklagten zu räumen und in Besitz zu nehmen, wobei die polizeiliche Hilfe notfalls auch direkte körperliche Zwangsmassnahmen gegenüber dem Beklagten für die Freigabe der Liegenschaft umfasse, und das Bezirsksamt Schwyz mit der Ersatzvornahme und dem Zwangsvollzug zu beauftragen sei.‘ (§ 235 ZPO)“

Dazu folgendes: Würde mir geeigneter MCS-gerechter Wohnraum als Ersatz zur Verfügung stehen, müsste ich die Alte Brauerei nicht „besetzt“ halten! Es ist hier für den Kläger äusserst einfach, ohne weitere Gedanken auf Zwangsräumung zu beharren. Für mich stellt sich das Problem ganz anders: Bevor ich ausziehen kann, muss ich anderswo einziehen können! Neben der elterlichen rund 100 m2grossen 5 1/2 Zimmer-Wohnung (in der sich u.a. Möbel und Antiquitäten befinden (…), muss ein komplettes (…) Büro (1 1/2 Zi-Whg./Mythen-Post), ein Kopierraum (Lädeli über 20 m2) sowie ein Lager (2 grosse Räume), 1 Garage sowie ein grosser Estrich geräumt werden. Sämtliche Wohnmöbel sind Erbstücke, (…) die sich bis zum heutigen Tag in meiner Obhut befinden und für die ich Verantwortung trage. Antiquitäten aus dem Jahre 1893 können/dürfen Sie nicht einfach auf die Strasse stellen, ebenso wenig wie ein komplettes Büro mit Archiv. Ich habe Herrn RA Kuny bereits vor Wochen den Vorschlag gemacht, anstatt zu drohen, mir gescheiter anderswo MCS-gerechten Wohn-, Büro- und Lagerraum finden zu helfen. Fässler/Kuny verweigerten diesbezüglich leider aber bis heute die positive Mithilfe.

Ich habe mitte September 2004 zusätzlich Frau Iris Mulle (E-Mail: iris.mulle@gemeindeschwyz.ch) vom Sozialamt Schwyz gebeten, für mich nach passendem MCS-gerechten Raum bzw. einem Objekt Ausschau zu halten. Bis heute wurde – selbst von Behörden! – nichts Geeignetes gefunden!
Zusätzlich betrieb ich Medienarbeit: 3 Beiträge in „Tele Tell“ (durchschnittlich 150’000 Zuschauer), ferner gab es Artikel/Leserbriefe von mir in folgenden Zeitungen: „Neue Luzerner Zeitung“ (über 100’000 Auflage), „Bote der Urschweiz“, „Neue Schwyzer Zeitung“, „20 Minuten“ (700’000 Leser). All das brachte leider überhaupt keinen Erfolg bei der Wohnungssuche! Frau Mulle vom Sozialamt Schwyz erklärte mir gegenüber, dass es bereits schon schwierig sei, im Talkessel Schwyz konventionellen Wohnraum zu finden (ganz zu schweigen von MCS-gerechtem!).
Redaktor Bert Schnüriger von der Neuen Schwyzer Zeitung meinte, es würde heutzutage im Talkessel Schwyz lieber Stockwerkeigentum verkauft. Das aktuelle Mietrecht gelte für Investoren und Hausbesitzer als abschreckend (Slogan: „Der Mieter hat heute mehr Recht als der Vermieter.“)
Mir ist nicht klar, weshalb das Bezirksgericht auf Seite 3 der Verfügung mein Nichterscheinen kritisiert. Ich habe mich ja ausdrücklich sowohl per Brief (Post) wie per Fax für mein Nichterscheinen entschuldigt. Ein Erscheinen an der Verhandlung schätzte ich aufgrund der gegebenen Umstände als zu riskant ein. Ferner hätte ich an der Verhandlung am 12.11.04 inhaltlich kaum mündlich mehr vortragen können, als was ich in schriftlicher Form festhielt. Ausserdem wusste ich als juristischer Laie nicht, dass persönliche Anwesenheit zwingende Voraussetzung ist.
Einzelrichter lic. jur. Peter Linggi hält auf Seite 3 der Verfügung unten fest: „Diese schriftliche Abmeldung des Beklagten vermag den Eintritt der Säumnisfolgen nicht zu verhindern. Weder sind dem Einzelrichter entschuldbare Gründe für ein Fernbleiben bekannt noch wurden solche vom Beklagten erwähnt. Es ist demnach androhungsgemäss Anerkennung der klägerischen Sachdarstellung und Einredeverzicht anzunehmen.“ – Das sehe ich überhaupt nicht so! Wäre ich mit dem, was die Kläger am 12. Oktober 2004 einreichten, einverstanden gewesen, hätte ich am 11.11.04 garantiert nicht eine diesbezügliche Eingabe/Einsprache an das Bezirksgericht Schwyz per Post und Fax geschickt!
Wie erwähnt schaute ich das persönliche Erscheinen weder als zwingend notwendig noch unter den gegebenen Umständen als ratsam an. Faktisch machte es meiner Meinung nach auch kaum einen Unterschied, ob ich nun persönlich anwesend sein würde oder nur durch besagte schriftliche Stellungnahme/Klageantwort vertreten. Vom Schwyzer Verwaltungsgericht her weiss ich [Anmerkung: Dieser Vergleich ist in dieser Sache jedoch nicht zutreffend bzw. anwendbar], dass es dort auch so funktioniert: die Parteien werden zur schriftlichen Stellungnahme gebeten und das Gericht entscheidet dann aufgrund der Akten. Ich habe bis heute noch nie eine Vorladung vom Schwyzer Verwaltungsgericht bekommen, wo ich persönlich hätte erscheinen müssen. Dass das beim Bezirksgericht anders gehandhabt wird, konnte ich als juristischer Laie nicht wissen. Ich dachte, eine schriftliche Entschuldigung kombiniert mit einer Eingabe genüge.

Auf Seite 4 der Verfügung heisst es: „Der Kläger beantragt, dem Beklagten zu befehlen, die in seinem Eigentum stehende Liegenschaft GB 854 Schwyz [Anmerkung: falsche Bezeichnung!] zu räumen, zu verlassen, unter Aushändigung aller Schlüssel.“ – Gegen die Räumung der Liegenschaft GB 854 (ich weiss nicht, wem sie gehört), wehre ich mich nicht explizit, hingegen gegen eine Zwangsräumung von GB 845.
Auf Seite 4 wird ferner § 176 Ziff. 2 ZPO erwähnt. Dagegen erhebe ich Einspruch. In der Praxis ist die Situation unter den gegebenen Umständen eben überhaupt nicht so, dass man „schnelle Handhabung klaren Rechts“ vollziehen kann. Hier ist meiner Meinung nach eine eingehende und sorgfältige Güterabwägung vorzunehmen. Für mich hat die Gesundheit, die Gesundheitsprophylaxe und die Respektierung der Menschenwürde einen höheren Wert als die Durchsetzung irgendwelcher durch Zufälle und unglückliche Umstände entstandene „Besitzansprüche“.

§ 176 Ziff. 2 ZPO darf nicht zu „Dirty Harry“- oder „Rambo“-Rechtssprechung führen, sondern es muss auch hier sehr differenziert geurteilt werden.
Einzelrichter lic. jur. Peter Linggi schreibt weiter auf Seite 4 unten: „Vom Beklagten zu verlangen, dass er seine Vorbringen nur glaubhaft zu machen habe, ist mit den gesetzlichen Anforderung nicht vereinbar.“ – Dieses Argument leuchtet ein. Wenn Einzelrichter Linggi jedoch meine jahrelange publizistische Arbeit kennt, weiss er, dass es mir resp. in meiner Arbeit noch nie um „Vermutungen“ etc. gegangen ist bzw. geht, sondern immer um handfeste Sachen, die sich widerspruchsfrei beweisen lassen.

Punkt 4 auf Seite 6: „Der Kläger hat beantragt, dem Beklagten zum Verlassen der Liegenschaft eine Frist von 10 Tagen, eventuell innert welcher Frist, einzuräumen“.
a) Um dem in der Praxis entsprechen zu können, muss zuerst MCS-gerechter Ersatz zur Verfügung gestellt sein.
b) Ich wohne seit über 39 Jahren in der Alten Brauerei und diese gestattet mir ein MCS-gerechtes Leben. Im Gegensatz dazu hat Walter Fässler die Liegenschaft GB 845 ersteigert, welche er im Grunde gar nicht braucht. Die Alte Brauerei ist für ihn nicht lebenswichtig, weder gesundheitlich noch finanziell. Bei mir jedoch sieht der Fall ganz anders aus!
c) Jeder Tag, in dem die Alte Brauerei im IST-Zustand verharren darf, ist baugeschichtlich ein gewonnener Tag für Schwyz. Es ist kein Vorteil für GB 845, wenn Fässler/BSS-Architekten [Anmerkung der Mythen-Post: Letzteres sind Fässlers beauftragte Architekten im aktuellen „Drei Königen“ Um- und Erweiterungsprojekt.], welche weder von der Geschichte noch von Architektur und der Bausubstanz der Alten Brauerei effektiv eine Ahnung haben, kopflos möglichst schnell Beschlag nehmen. Wie sagte doch schon Bruder Klaus und lehrte mich der legendäre Lehrer Ernst Trütsch im Herrengasse-Schulhaus, Schwyz: „Stecked den Zun nid z’wiit!“ Aber genau das macht Fässler in untypischer Schwyzer Art! Und wie heisst es doch: Wo viel passiert, passieren viele Fehler. Allein für das Umbau- und Erweiterungsprojekt „Drei Königen“, das ich trotz anderer Auffassung als „sein“ Projekt respektiere, soll nun auch noch die schöne Alte Brauerei darin eingebunden werden. Die ganze Geschichte erinnert mich irgendwie an einen Jeremias-Gotthelf-Film. Nur glaube ich, dass die Geld- und Raffgier im Gegensatz zu früher noch grösser und stärker geworden ist. Oder wird sich Walter Fässler doch noch eines Klügeren, Menschlicherem, Besseren belehren lassen und im Nachhinein einem Rückkauf zustimmen? Zu hoffen wär’s! Sowohl für die tolle Liegenschaft GB 845, für mich und nicht zuletzt auch für den Charakter des Dorfes Schwyz. Aber heutzutage werden ja Entscheide nicht mehr nach Herz, Vernunft und guter Gesinnung entschieden, sondern der einzige Entscheidungsfaktor heisst Geld! Obwohl Geld allein nie glücklich machen kann! Eine alte Weisheit!
Auf Seite 6 heisst es unter Punkt 4 weiter: „Wird die Ausweisung des unrechtmässigen Besitzers angeordnet, so wird üblicherweise eine Frist angesetzt, innert welcher die Liegenschaft zu verlassen ist. Bei der Festlegung einer solchen Frist sind die gesamten Umstände des Falles zu berücksichtigen.“ – Das tönt gerecht und ich schildere im folgenden die „gesamten Umstände des Falles“:

Was ist MCS (Multiple Chemical Sensitivity)?
(…) Schwere Fälle von MCS treten heutzutage im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung noch verhältnismässig selten auf. Weil Umweltmedizin an den Schweizer medizinischen Fakultäten nicht auf dem Lehrplan steht, sind die meisten Allgemeinmediziner in unserem Land betr. MCS restlos überfordert, ebenso z.B. auch die Mediziner der Dermatologischen/Allergologischen Uniklinik Zürich (> vgl. veröffentlichte Korrespondenz im Internet und die seinzerzeitige Stellungnahme von Prof. Dr. med. Brunello Wüthrich: „MCS überfordert uns alle!“).
Leider haben manche Schweizer Dermatologen/Allergologen und Allgemeinmediziner in der Praxis immer noch das Gefühl, man könne Betroffene einfach mit Cortison, Antihistaminika, Antibiotika etc. vollpumpen und damit sei dann das Problem gelöst. IST ES NICHT! Bei MCS nützen alle schul- und alternativmedizinischen Medikamentierungen und Therapien einen alten Hut! (von Prof. Wüthrich schriftlich bestätigt, siehe weiter auch Beilage CSN-Deutschland.) Was einzig hilft, ist ein EXPOSITIONSSTOPP gegenüber den MCS- resp. allergieverursachenden Substanzen. Nur in einem MCS-gerechten Umfeld kann der Betroffene trotz Krankheit „funktionieren“. MCS-gerecht bedeutet: Keine parfümierten Waschmittel, keine parfümierten Weichspüler, keine parfümierten Duschmittel, kein Haarspray, keine parfümierten Deos, keine parfümierten Cremen, kein parfümierter Rasierschaum, keine parfümierten Seifen, keine ätherischen Öle, keine Duftlämpchen, keine WC-Steine, keine parfümierten Putz- und Reinigungsmittel, keine Holzfeuerungen etc. Das ganze Umfeld muss duftstoff- und schadstoffrei eingerichtet sein. Erst dann ist ein „Normalleben“ mit dieser Immunsystemerkrankung möglich.
Genau aus diesem Grund kämpfe ich journalistisch seit vielen Jahren gegen Produzenten allergie- und MCS-verursachender Produkte und setze mich mit meiner Kritik dem Vorwurf des „unlauteren Wettbewerbes“ aus. Meine Gesundheit und diejenige anderer MCSl-Betroffener ist mir jedoch wichtiger als der Schutz von Sondermüll-Produzenten und Hersteller MCS- resp. allergieauslösender Produkte vor Kritik. Wenn ich mich nicht wehre, macht es niemand für mich!

Das Problem, MCS-gerechten Wohnraum zu finden – Pionierarbeit ist nötig!
Die Immunsystemerkrankung MCS setzt voraus, dass der Betroffene sich eine geruchsneutrale und möglichst schadstofffreie Umgebung schafft, in der er „funktionieren“ kann. Im Prinzip eine völlig einfache und logische Sache. Doch das heutige System ist damit noch offensichtlich absolut überfordert! [Anmerkung: … nicht zur Einsicht fähig und unwillens.]

Krebs oder AIDS sind schlimme Erkrankungen – aber darauf ist unser Gesundheitswesen vorbereitet, weil es von A-Z auf Symptombekämpfung ausgelegt ist. Ob nun eine Behandlung Fr. 50’000.– oder Fr. 100’000.– kostet, spielt keine Rolle. Ich kritisiere das nicht. Was ich kritisiere, ist, dass dieselbe Gesellschaft, die für zehntausende von Franken pro Patient problemlos medizinische Symptombekämpfung betreiben kann, heutzutage noch absolut unfähig ist, geruchsneutralen, schadstofflosen, MCS-gerechten Wohnraum zur Verfügung zu stellen.
Wenn sich einer aus Verzweiflung eine Kugel in den Kopf schiesst, die aber nicht tödlich ist, wird unser Symptombekämpfungs-Gesundheitswesen alles daran setzten – koste es, was es wolle – den Betreffenden am Leben zu erhalten. Keine Aufwendungen werden gescheut. Dies auch, wenn sich einer aus Verzweiflung oder Protest mit Benzin übergiesst, anzündet, aber an den Verletzungsfolgen nicht stirbt. Kostet die Behandlung (Hauttransplantationen, plastische Chirurgie) auch Fr. 100’000.–, Fr. 200’000.– oder Fr. 300’000.– – es wird alles bezahlt, bis der Betreffende wieder bestmöglich instandgestellt ist. Grund: Wir haben hier ein eingespieltes Spital-, Ärzte- und Pharmawesen, das Behandlungen nicht bloss wegen dem hypokratischen Eid und Nächstenliebe macht, sondern nicht zuletzt auch deswegen, weil es daran VERDIENT. Da ist die bis heute noch relativ unbekannte Immunsystemerkrankung MCS eine „Randerscheinung“. Medizinisch uninteressant, weil damit kein grosses Geld verdient werden kann! Im Gegenteil: Wer MCS als Mediziner ernst nimmt, muss sich mit Ursachenerkennung auseinandersetzen und gerät so automatisch in Konflikt mit den Verursachern (Wasch- und Reinigungsmittelindustrie, Kosmetikhersteller, Baustoffproduzenten usw.) Und hier kommt dann das nächste (juristische) Problem, saubere, hieb- und stichfeste Kausalzusammenhänge zwischen Erkrankung und Auslöser herzustellen.

Das Immunsystem eines MCS-Betroffenen macht keine Kompromisse!
Ich bin auf MCS-gerechten, schadstofflosen Wohnraum absolut angewiesen und werde die Alte Brauerei deshalb solange besetzt halten (müssen), bis mir solcher zur Verfügung gestellt wird.
Dass Walter Fässler heute „Eigentümer“ der Alten Brauerei ist, hat mit Gerechtigkeit nichts zu tun, sondern ist einzig und allein fast nicht
zu glaubenden Umständen zurückzuführen.

Das Desaster um die schöne Alte Brauerei ist nicht zuletzt der Schwyzer Kantonalbank zuzuschreiben, welche wegen einer Schuldbriefzins-Differenz von gerade mal 2,5% (!) [Der Schuldbrief lautete auf Fr. 1,225 Mio. Rechnet man vom Schuldentotal im Betrag von Fr. 1’283’070.30 (siehe S. 2 Lastenverzeichnis, Dokument Nr. 13) das Mietguthaben von Fr. 27’863.75 ab, kommt man auf eine effektive Schuld von Fr. 1’255’206.55. Das ergibt eine Differenz zum Schuldbrief von Fr. 30’206.55, was betragsmässig gerade mal 2,5% des Schuldbriefes entspricht.] stur an der Zwangsversteigerung festhielt. Dies u.a. mit der Begründung, ich sei halt schon „zu vielen Leuten auf die Füsse getreten.“
Fakt ist, dass die Belehnungsgrenze von 80% oder Fr. 1,28 Mio. nicht ausgeschöpft war und es lediglich guten Willen von Seiten der SKB-Verantwortlichen gebraucht hätte zur Rettung resp. für eine Neufinanzierung. [Die rund Fr. 30’000.– Differenz zum Schuldbrief entsprechen gerade mal den Einnahmen von 4 Monaten bei Vollvermietung, siehe Mieteinnahmen (PDF-Datei)]
Fakt ist ferner, dass die tags (Tagesschule Schwyz) [Verkaufsverhandlungen mit der tags, siehe Dokument 14] für die Liegenschaft schriftlich und offiziell (es war auch in den Lokalzeitungen zu lesen) über Fr. 1,52 Mio. bot, aber dann völlig unerwartet ausstieg, ebenso, wie Josef Camenzind, Schwyz, mit seinem Angebot von Fr. 1,6 Mio. resp. Kauf von Stockwerkeigentum. (…) [Anmerkung der Mythen-Post: Trotz dieser Situation zog die Schwyzer Kantonalbank die Zwangsverwertung durch. Obwohl eine Rettung/Neuvermietung durchaus möglich gewesen wäre!]
Dass Interessenten trotz mündlichen und schriftlichen Angeboten/Zusagen im Nachhinein abspringen, betrachte ich als „nicht normal“. Wie ich jedoch leider feststellen musste, bildet heutzutage solche Rückgratlosigkeit die Norm.

Hätten die Verantwortlichen der Schwyzer Kantonalbank so etwas wie Verantwortungsgefühl und guten Willen besessen, hätte man zur Neufinanzierung ja gesagt
Und ich hätte auf GB 845 im Nordostteil eine separate, MCS-gerechte Behausung aufstellen können sowie eine Vollvermietung des Objektes vornehmen, was wie früher garantiert funktioniert hätte. Aber wo bei der SKB kein Wille war, da war eben auch kein Weg. Dafür bekommt von der SKB derjenige ein Zins-Geschenk, der sein Haus mit KMF-Sondermüll isoliert (siehe Beitrag „Die Schwyzer Kantonalbank fördert falsches Bauen mit 0,5% Zins-Vergünstigung!“). Dies unter dem Zauberwort „Minergie“. „Umweltschutz“ und „Energiesparen“ dank Einbau von Sondermüll! Und als Referent zum Thema Wärmedämmung erscheint am SKB-Eigenheimseminar ein Verkaufsberater der Firma Flumroc. (siehe Beitrag „Warnung vor dem bevorstehenden Eigenheimseminar der Schwyzer Kantonalbank“) Leider alles Realität – man findet die zugehörigen Dokumente im Internet.
Und wer Missstände in der Schwyzer Schweinehaltung journalistisch aufdeckt, wird von der Marketing-Abteilung der Schwyzer Kantonalbank mit Inserate-Boykott belegt. (siehe Beitrag „Warum inseriert die Schwyzer Kantonalbank nicht mehr in der Mythen-Post?“) Alles hieb- und stichfeste Fakten, dokumentiert unter www.mythen-post.org/ Wahrheiten, welche die meisten Leute im „heilen Talkessel Schwyz“ aber nicht wissen wollen.

Die ungewisse Zukunft der Alten Brauerei
Wenn ich in einer Sache nicht hundertprozentig sicher bin, mache ich besser nichts. Die Alte Brauerei ist ein architektonisch anspruchsvolles Objekt. Wenn Sie einen Mercedes aus dem Jahre 1936 restaurieren bzw. instandstellen wollen, benötigen Sie dazu Kenner/Fans und können nicht junge, unerfahrene VW- oder Opel-Mechaniker ans Werk lassen. Bei meiner Kritik geht es – wohlgemerkt – nicht darum, Leute „schlecht“ zu machen, sondern auf (mögliche) Fehler hinzuweisen, damit die Betroffenen daraus lernen.
Beispiel: Walter Fässlers Wohnblock an der Grundstrasse 7, Schwyz, wurde bereits vor vielen Jahren mit KMF-Sondermüll „wärmesaniert“. Dass eine solche nachträgliche Fassadendämmung neben einer unnötigen Isolations-Altlast bauphysikalischer Unsinn darstellt, belegen die diesbezüglichen empirischen Untersuchungen resp. wissenschaftlichen Experimente von Dipl.-Ing. Paul Bossert (siehe Beitrag „Wer Wärmedämmstoffe für Fassaden propagiert, begeht vorsätzliche Irreführung < Betrug!“), Oetwil an der Limmat, sowie Prof. Dr.-Ing. habil. Claus Meier (siehe Beitrag „Neue Erkenntnisse mit dem Lichtenfelser Experiment“), Nürnberg. Das Flachdach eines weiteren Fässler-Wohnhauses an der Rickenbachstrasse, Schwyz, wurde vor Jahren – trotz diesbezüglicher Warnung – mit Glaswolle isoliert (Bilder davon im Internet). Aktuell wurden anlässlich der „Drei Königen“ Sanierung Unmengen berüchtigter alter ISOVER-Glaswolle-Matten (die bis 1996 hergestellten Erzeugnisse gelten heute offiziell als krebsverdächtig und dürfen nicht mehr eingebaut werden!) entsorgt.
Wenn ich schon die Alte Brauerei – ein bauliches Bijou mit einmaliger Atmosphäre – hätte fortgeben müssen, hätte ich mir gewünscht, dass sie jemand erhält, der etwas von alter Baukunst und Baubiologie versteht. Sorry, aber weder Walter Fässler noch die BSS-Architekten Alfred Suter/Karl Schönbächler haben eine Ahnung von echter Baukunst und Baubiologie. Allein der missglückte Kino-Schwyz-Umbau, welche letztere Herren seinerzeit ihrer Meinung „erfolgreich“ vollzogen und zum BSS-Büro umfunktionierten, lässt mich erschaudern! Aber es ist sinnlos, mit solchen Leute über Baukunst, Baubiologie etc. zu reden. Diese Leute hören zwar, aber sie verstehen nicht.
Aktuelles, grosses, unter Mitwirkung von BSS-Architekten entstandenes Objekt ist z.B. der neue Coop-Markt in Seewen – tonnenweise wärmegedämmt mit Steinwolle-Sondermüll. Nach Meinung von Architekt Karl Schönbächler eine tolle Sache. Federführend bei diesem Projekt war ferner die Generalunternehmung W. Thommen AG, zufällig jene Firma, welche u.a. auch die durch die Medien bekannt gewordene Tiefgarage in Gretzenbach geplant hatte, die kürzlich einstürzte und sieben Feuerwehrmänner begrub. Man lernt ja immer erst, wenn es zu spät ist.
Als ich die W. Thommen AG vor Monaten schriftlich anfragte, wieso das Coop-Center in Seewen mit juckendem Steinwolle-Isolationsmüll isoliert werde, erhielt ich keine Antwort. Klar, weil man eine solche KMF-Scheissdämmung weder bauphysikalisch, baubiologisch noch umweltmedizinisch vernünftig begründen kann! (Man verzeihe meine Ausdrucksweise)
Walter Fässler wird sich wohl nun aber gerade auf solche und ähnliche „Baufachleute“ verlassen. Klar: sie schieben seinem Heizung- und Sanitär-Geschäft Aufträge zu und er revanchiert sich dafür mit eigenen Aufträgen. Ich habe nichts dagegen, wenn man sich Kunden gegenüber revanchiert. Aber sie sollten etwas von der Materie verstehen, sonst schneidet man sich bei deren Berücksichtigung nämlich ins eigene Fleisch. Wenn BSS-Architekten bei der Alten Brauerei „ans Werk“ gehen – dann gute Nacht! Denn sie haben von historischen Gebäuden Null Ahnung!

Der geschickte Schachzug von Walter Fässler
Für mich völlig überraschend stellte trotz laufenden Verhandlungen die Schwyzer Kantonalbank das Verwertungsbegehren für GB 845 und dies wurde dann anfangs Juni in der Schwyzer Lokalpresse publik gemacht. Die öffentliche Ankündigung des Versteigerungsdatums war total unklug, da von da an sämtliche Leute/Interessenten wie gebannt nur noch auf den Versteigerungstermin vom 2. September 2004 warteten. [Anmerkung der Mythen-Post: Tatsächlich löste dieses absolut verantwortungslose und unkluge Verhalten der SKB das Fiasko aus!] Mitte August fanden zwei öffentliche Besichtigungstage der Liegenschaft mit dem Betreibungsamt Schwyz statt. Am zweiten Besichtigungstag sahen Frau Susi Bardea, Betreibungsbeamtin, Schwyz, und Herr Daniel Montandon, Immobilientreuhänder, Schwyz, (ich selbst hatte etwas früher davon Kenntnis) völlig überrascht das Baugespann betr. dem Umbau/Erweiterungsprojekt „Drei Königen“ von Walter Fässler. Dabei wurde festgestellt, dass das BSS-Projekt den sog. Tante-Berti-Teil (gelber Gebäudeteil Südost) der Alten Brauerei ästhetisch in der Mitte durchtrennt. Dass das architektonisch völlig „daneben“ sei und ich nicht verstehen könne, wieso man auf eine solche „Schnapsidee“ gekommen sei, sagte ich den beiden Architekten Karl Schönbächler und Alfred Suter bereits Ende Juli ’04 direkt ins Gesicht. Widerlegen konnten sie meine Kritik nicht.
Ich mache mir persönlich schwere Vorwürfe, gegen dieses Bauvorhaben damals nicht Einsprache erhoben zu haben. Es wäre meine Verantwortung und Pflicht als betroffener Nachbar und Dorfkernbewohner gewesen, dafür zu sorgen, dass der schöne Schwyzer Dorfkern nicht weiter architektonisch verschandelt wird. Mitte August investierte ich jedoch sämtliche Zeit in die Rettung der Alten Brauerei.
Weiter sagte man mir, dass meine Einsprache als wohl künftig Enteigneter sowieso keine Wirkung mehr haben werde (ob diese Auskunft juristisch korrekt war, weiss ich nicht) und man in der Schwyzer Kernzone K1 ohnehin fast alles hinstellen könne, was man wolle. Das geplante Bauprojekt Fässler hätte sich höchstens hinausschieben, aber nicht verhindern lassen, lautete eine weitere Begründung. Dass ich jedoch nicht Einsprache machte, verzeihe ich mir bis heute nicht!
Das Aufstellen des Fässler-Baugespanns führte dann dazu, dass potentielle Miet- und Kauf-Interessenten von GB 845 total skeptisch wurden. Wer will als Mieter schon in eine neue Wohnung ziehen, in derer unmittelbarer Nachbarschaft ein Haus abgebrochen und die „Drei Königen“ ausgehölt werden? Neben dem Abbruchlärm, Dreck und Staub fehlen neu Parkplätze im unteren Teil. Hinzu kommt, dass der Fässler-Neubau mit dem architektonischen „Durchschneiden“ des sog. Tante-Berti-Teils (gelber Gebäudeteil, Südost) der Alten Brauerei viel Sonne wegnehmen wird und künftige Bewohner dort praktisch nur noch im Schatten wohnen und auch keine Aussicht mehr haben werden! Davon sind drei Wohnungen im erwähnten sog. Tante-Berti-Teil sowie zusätzlich die Rossgaden-Wohnung betroffen. Von der beschriebenen Situation hat nur ein einziger Mann profitieren können: Walter Fässler! Mit seinem „Drei Königen“ Erweiterungs- und Umbauprojekt hat er indirekt den Wert der Liegenschaft GB 845 vermindert. Herausgekommen ist an der Versteigerung dann nicht ein nach der kantonalen Schatzungskommission und vom Schwyzer Verwaltungsgericht bestätigter Wert von Fr. 1,602 Mio. [Schreiben Güterschatzungskommission, 19. November 1998, siehe Dokument 15], sondern lediglich ein Schnäppchenpreis von Fr. 1,36 Mio. und für mich umgerechnet 1/4 Mio. Verlust! (…) Fässler weigert sich laut Auskunft seines Rechtsanwaltes lic. jur. Theo Kuny stur gegen einen Rückkauf zum offerierten betreibungsamtlichen Schatzungswert, obwohl er dabei immer noch einen stattlichen Gewinn einfahren würde!
(…) Die Sparkasse Schwyz (Markus Büeler) hätte die Liegenschaft für Fr. 1,26 Mio. belehnt. Diese Rettung wäre vermutlich sogar geglückt, hätte ich in der verbliebenen Zeit solidarische, geeignete Mieter (z.B. andere MCS-Betroffene für die Wohnungen) gefunden. Dass letztlich alles gescheitert ist, ist geradezu unglaubliches Pech.
Einzelrichter Linggi schreibt: „Der Beklagte hatte somit genügend Zeit, um den Auszug zu planen und sich nach einer neuen Wohnung umzusehen.“ – Das kann man theoretisch so schreiben – nur sieht die Realität im Talkessel Schwyz völlig anders aus! [siehe Dokument 16. Ein Verweis auf Immobilienangebote im Internet.] Neben der Medienarbeit, Kontaktaufnahme mit Behörden (Sozialamt Schwyz), Kontaktaufnahme mit Vermietern fragte ich zusätzlich kirchliche Kreise um Wohnraum an, u.a. Pfarrer Gebhard Jörger, Schwyz; Herr Landtwing von Pfarramt Seewen; das Kapuzinerkloster in Schwyz; das Josefsklösterli in Schwyz sowie Pater Don Francesco Bachmann, Lauerz. Nette und hilfsbereite Leute, die mir aber bei meinem Wohnungsproblem leider nicht weiter helfen konnten und auch keinen geeigneten Wohnraum besitzen.

Menschenwürde, Gesundheit, Freiheit und Unabhängigkeit sind von der Verfassung garantierte Grundrechte
Der Staat schützt mein Immunsystem heutzutage nicht vor allergie- und MCS-auslösenden Substanzen. ALSO MUSS ICH ES SELBER TUN, weil es sonst für mich NIEMAND macht. Dieser alles entscheidende Punkt wurde in der Verfügung des Bezirksgerichts Schwyz völlig ausser Acht gelassen. Aus meiner Sicht begehe ich keine Rechtsverletzung, indem ich mein Immunsystem vor Schaden schütze. Im Gegenteil: Ich setze mich für meine Gesundheit ein, damit ich weiter einen positiven Beitrag für die Gesellschaft leisten kann. Wenn hier jemand eine Rechtsverletzung begehen will, dann diejenigen, denen mein Immunsystem und meine Gesundheit offensichtlich völlig egal sind und die mir drohen, falls ich nicht ausziehen würde, käme ich ins Gefängnis. Statt mir zu drohen, wäre es konstruktiver, der Gemeinde Schwyz als zuständige Wohnortgemeinde Dampf zu machen, dass diese mir irgendwo auf Gemeindeboden MCS-gerechten Wohnraum zur Verfügung stellt oder sich zumindest dafür einsetzt.
Hätte die Schwyzer Kantonalbank nicht diese unselige Zwangsverwertung der Liegenschaft veranlasst, hätte ich auf GB 845 mein MCS-Pionierprojekt in Eigenregie durchziehen können, evtl. sogar mit Unterstützung des Bundesamtes für Wohnungswesen in Grenchen [Schreiben Bundesamt für Wohnungswesen vom 6. Juli 2004, siehe Dokument 17)].
Da die Schwyzer Kantonalbank als öffentliches Finanzinstitut das Fiasko ausgelöst hat und die Schwyzer Steuerverwaltung mit einer prov. Forderung von über Fr. 100’000.– „Liegenschaftsgewinnsteuer“ (trotz Verlust!!) [Schreiben der Schwyzer Steuerverwaltung vom 9.9.04, siehe Dokument 18] ins Haus steht, meine ich, dass es mehr als nur angemessen und fair wäre, wenn Schwyzer Behörden sich an der Schadensbegrenzung resp. am Wiederaufbau mit besten Kräften beteiligen würden. Bis heute höre ich jedoch nur von Busse und Gefängnisstrafen! Für was eigentlich? Dass ich für Gerechtigkeit eintrete?

Jeder Schweizer Bürger hat Anspruch auf Essen und Trinken sowie ein Dach über dem Kopf
Nicht zu vergessen die medizinische Versorgung. Was ich verlange (weil es mein Immunsystem benötigt!!), ist einzig und allein eine schadstofflose Wohnung mit separatem Eingang/sep. Waschmaschine/Trockenraum – so, wie ein Zuckerkranker mit Selbstverständlichkeit Insulin bekommt, ein Gehbehinderter ein Rollstuhl oder ein schwer Asthmakranker ein Sauerstoffgerät.
Wenn Sie einem schwer Zuckerkranken Insulin verweigern, stirbt er; wenn Sie einem Lahmen den Rollstuhl wegnehmen oder einem schwer Asthmakranken sein Sauerstoffgerät abstellen, so sind beide aufgeschmissen und serbeln dahin. Dasselbe geschieht, wenn Sie einem MCS-Betroffenen keinen geeigneten, schadstofflosen Wohnraum zur Verfügung stellen bzw. ihm seinen gewohnten schadstofffreien Wohnraum ersatzlos wegnehmen.
Die halbe Zentralschweiz dürfte mittlerweile via Medien wissen, dass ich schadstofflosen, MCS-gerechten Wohnraum suche – doch niemand offeriert ein passendes Objekt. Trotzdem schreibt Richter Linggi: „Dem Beklagten kann nur noch eine kurze Frist zum Verlassen der Liegenschaft und zur ordnungsgemässen Herausgabe derselben an den Kläger eingeräumt werden.“ Ja, muss ich mich umbringen oder in Luft auflösen, um dem zu entsprechen? Und weiter heisst es: „Die vom Kläger geforderte Frist von 10 Tagen nach Eintritt der Rechtskraft dieser Verfügung erscheint angemessen.“ Dagegen protestiere ich mit aller Entschiedenheit. Seit mitte September 2004 ist die Gemeinde Schwyz (Frau Mulle) über mein MCS-Wohnungsproblem informiert und ich erkundige mich regelmässig betr. der Sache. Doch nach wie vor ist kein MCS-gerechter Wohnraum in Sicht!

Zu Punkt 5 der Verfügung: Nochmals – Statt mir bei der Lösung meines MCS-Wohnungsproblems zu helfen, werden mir „Vollstreckungsmassnahmen“ in Aussicht gestellt.
An die Adresse von Walter Fässler: Ich hätte z.B. an seiner Stelle den Vorschlag gemacht, den kompletten Rossgaden streng baubiologisch und MCS-gerecht umzubauen (renoviert werden muss dort sowieso!) – dann könnte ich dort einziehen. Ähnliches wäre im Backsteinteil mit hermetischer Abschottung möglich (dort müsste jedoch ein zusätzlicher neuer Eingang Richtung Kollegiumstrasse errichtet werden). Was man aus GB 845 optimal machen kann, habe ich vor Monaten basierend auf Grundideen von Dipl.-Ing. und Architekt Paul Bossert gezeichnet, berechnet und im Internet publiziert (siehe folgende Veröffentlichungen als PDF: Grundrisspläne GB 845, „In der Alten Brauerei in Schwyz sollen neu Lofts entstehen“. Aber auch eine Vermietung im aktuellen Zustand wäre problemlos möglich gewesen: „Zusammenstellung Mietpreise (IST-Zustand) der Alten Brauerei“)
Sogar Fachleute fanden meine Vorschläge „optimal“. Lic. jur. Walter Inderbitzin von der Rechtsabteilung der Schwyzer Kantonalbank bezeichnete meine Pläne ebenfalls als „sehr gut“. Nur nützt mir das nichts, wenn man dann hinterrücks wegen 2,5% Zinsdifferenz zum Schuldbrief von derselben Bank abgeschossen wird.
Frau Iris Mulle vom Sozialamt Schwyz machte ich den Vorschlag, dass mir die Gemeinde Schwyz einen MCS-gerechten Wohncontainer (z.B. auf dem Parkplatz von GB 845, Nordosten) aufstellt. Welche Voraussetzungen ein solcher schadstofffreier, baubiologischer Wohnraum erfüllen muss, haben Dipl.-Ing. Matthias G. Bumann, Berlin, Silvia Müller vom CSN-Deutschland und ich im Internet unter dem Namen „MCS-Haus“ vorgestellt. Es handelt sich hierbei um ein Pionierprojekt.

Zur Textmitte auf Seite 7: „Über die Medien und auf seiner Homepage liess der Beklagte wiederholt verlauten, dass er die Liegenschaft GB 845 Schwyz nicht bzw. allenfalls nur unter seinen Konditionen räumen werde. Der Einzelrichter hegt deshalb wenig Hoffnung, dass sich der Beklagte vom richterlichen Räumungsbefehl beeindrucken lassen und sich diesem beugen und das Grundstück GB 845 Schwyz freiwillig verlassen wird.“
Dazu folgendes: Wenn mir jemand befehlen würde, ich müsste aus eigenen Kräften von Schwyz nach Brunnen fliegen, könnte ich das bekanntermassen nicht, weil ich kein Vogel bin und deswegen auch keine Flügel besitze. Selbst harte Strafandrohungen von Busse und Gefängnis könnten daran faktisch nichts ändern. Durch die Tatsache, dass ich nicht fliegen kann, würde ich zum „Straffälligen“. Analog kann ich nun absolut rein gar nichts dafür, wenn mir bis heute NIRGENDS MCS-gerechter Wohn- und Büroraum angeboten wird. Ich habe auf meine besondere Situation in den Medien, im Internet und bei Behörden aufmerksam gemacht und setze das fort. Was soll ich noch mehr tun? Ich kann gar nicht mehr tun! Wie würden Einzelrichtiger lic. jur Peter Linggi, RA lic. jur. Theo Kuny und Walter Fässler, wenn Sie selber MCS-betroffen wären, handeln? Sie würden sich wohl haargenau gleich verhalten (müssen)!
Selbst wenn ich von Vollstreckungsrichter zu Busse und Gefängnis verurteilt werde, ändert dies an der Tatsache, dass für mich kein schadstofffreier, baubiologischer Wohnraum zur Verfügung steht, rein gar nichts! Gegen aussen aber bin ich „straffällig“ geworden, indem, dass ich im Grunde gar nichts getan habe als einfach passiv dazusitzen oder dazustehen und nach über 39 glücklichen Jahren in der Alten Brauerei von Vollzugsbeamten aus GB 845 entfernt zu werden. Worin liegt der höhere Sinn oder Wert dieser Aktion? Dass Herr Fässler zusammen mit BSS-Architekten möglichst rasch ihr unheilvolles Werk beginnen können?
Zu Punkt 6 auf Seite 7 der Verfügung: Unter den gegebenen Umständen ist ein längeres Moratorium durchaus zumutbar, zumal Herr Fässler auf die Liegenschaft überhaupt nicht angewiesen ist, aber mir nach wie vor ein geeigneter, MCS-gerechter Wohn- und Büroersatz mit separatem Eingang fehlt. Trotz allen Anstrengungen in dieser Richtung. [Anmerkung: Wiederholung.] Mit dem Geld, um das Herr Fässler „dank“ der von der SKB stur durchgezogenen Versteigerung die Alte Brauerei günstiger zuging, könnte ich noch 4 Jahre (!) lang in der Liegenschaft wohnen, ohne deswegen in irgend einer Form ein schlechtes Gewissen haben zu müssen. Nach vier Jahren wäre dann der Differenzbetrag von Fr. 242’000.– (mein entstandener Erbteil-Verlust) hypothekarzinsmässig aufgebraucht.
Thema Rekursfrist: Soviel ich weiss, beträgt normalerweise die Rekursfrist 20 Tage, Einzelrichter lic. jur Peter Linggi legte sie auf 10 Tage fest.
Punkt 7 auf Seite 7: Verfahrenskosten/Entschädigungen werden jeweils der unterliegenden Partei auferlegt. Ich nehme zu diesem Punkt weiter keine Stellung.

Als Vorbild die Alten Eidgenossen
Als absolut freiheits- und unabhängigkeitsliebender Mensch (Urschwyzer!) kündige ich hiermit an, dass ich mich weder von der Polizei verhaften und in ein Gefängnis stecken (weswegen??) noch von den zuständigen Behörden der Gemeinde Schwyz in irgend eine schadstoffbelastete Not-Wohnung abschieben lassen werde, nur, weil das gerade am bequemsten scheint und angeblich „kein anderer passender Wohnraum zur Verfügung steht“. Getreu meinem seit Jahren gelebten Spruch: Entweder lebe ich richtig und gerade oder gar nicht. Faule Kompromisse (mein Immunsystem macht keine Kompromisse!) bringen es nie, sondern nur der Konsens, die Übereinstimmung. Ich weiss haargenau, was ich will und was nicht. Sollte ich nach 41 meist glücklichen Jahren Selbstmord machen müssen, geschieht dies keineswegs „freiwillig“, sondern auf äusseren Druck hin. Aber getreu dem urschweizerischen Spruch: besser tot als in Unfreiheit leben! [Anmerkung: Gefährlich, wer solches schreibt!]

Falls kein geeigneter MCS-gerechter Wohnraum als Ersatz zur Verfügung steht, bin ich nötigenfalls zum Märtyrertod bereit
Wie sagte doch Sachbuchautor und Dutz-Kollege Hans A. Pestalozzi, vormals Vizepräsident des Migros-Genossenschaftsbundes und rechte Hand des Migros-Gründers Gottlieb Duttweiler: „Der Tod gehört zur Lebensfreude!“ Pestalozzi (Jahrgang 1929) beging am 14. Juli 2004 Selbstmord. Er wurde kremiert und seine Asche (Grab) liegt heute auf seinem Grundstück „Schlossweid“ in Wattwil. (Gegenüber Pestalozzi lege ich jedoch fest, keinesfalls kremiert zu werden!)
Ich selbst habe vor dem Tod absolut keine Angst. Es gibt genügend Beispiele von Menschen, die freiwillig oder gezwungenermassen sich selbst umbrachten bzw. umbringen mussten: von den Soldaten der Festung Massada in Israel bis Schriftsteller Stefan Zweig, Kunstflieger Ernst Udet, (…) bis Schriftsteller Niklaus Meienberg.
Ich kenne die Rückgratlosigkeit und z.T. Verdrehtheit von gewissen Medien, rechne aber damit, dass bei einem allfälligen Suizid meinerseits mit einigen Wellen (Presseleute sind vorinformiert) zu rechnen ist und das Thema MCS endlich die nötige Beachtung finden wird. Es ist eigentlich absolut traurig, dass man soweit gehen muss, damit Behörden, Medien und die Öffentlichkeit die Notwendigkeit betr. der Schaffung von schadstofflosem, MCS-gerechtem Wohnraum für hochgradig Chemikaliensensible erkennen und realisieren helfen. Die Geschichte lehrt jedoch, dass manchmal für positive historische Fortschritte und Durchbrüche menschliche Opfer erbracht werden müssen.

Im Falle, dass mich Behörden, Walter Fässler/RA lic. jur. Theo Kuny zu einem Suizid zwingen, lege ich folgendes fest:
1. Geplanter Suizid an einem Montag. (Annahme)
2. Gleichentags Beauftragung Bestattungsinstitut Betschart-Eichhorn, Seewen. Ich verlange ein duftstofffreies Totenhemd (mit OMO Sensitive in einer absolut cleanen Waschmaschine separat gewaschen) > dieser einfache Wunsch dürfte in der Praxis leider heute bereits zu 99% scheitern > die gesamte Waschmittelproblematik ist im Internet ausführlichst beschrieben, das cleane Waschprozedere ebenfalls (echte MCS-Betroffene wissen, worum’s geht.)
Ein trockener Jurist wird sagen, bei einem Toten spiele es keine Rolle mehr, ob das Totenhemd mit normalem, zwangsparfümierten, allergieauslösendem Waschmittel gewaschen sei oder nicht. Ich möchte jedoch „clean“ begraben werden!
3. Dienstag: Aufbahrung in der schönen Cherchel-Kapelle in Schwyz. Ich schlage einen massiven Nussbaum-Holzsarg vor (schöne Farbe, darf nicht trist aussehen). Als Alternative dazu wäre auch ein Bio-Sarg denkbar, der sich – wie Kompost – biologisch selber abbaut. (aber es muss in der Praxis funktionieren, kein Öko-Schwindel!)
4. Kränze und Blumenspenden bitte ohne violette und schwarze Farben! > die Farben wirken depressiv. Gelb/Rot, Grün, Blau, Orange, Weiss etc. gefällt mir gut.
5. Aufbahrung – wenn möglich – auf der rechten Seite im Cherchel.
6. Blumenplazierung durch Bestattungsunternehmer Hans Betschart und Sigrist Josef Baggenstos (beide haben es bei meiner kürzlich verstorbenen Mutter sehr schön gemacht, siehe Bilder vom Cherchel Schwyz)
7. Fürbittgebet am Donnerstagabend 19.30 Uhr. Herr Josef Baggenstos macht das sehr schön. Falls nicht möglich, folgende Vorschläge: Pfarrer (früher Vikar in Schwyz) Theodor Zimmermann, Egg/ZH. Oder Pater Don Francesco Bachmann, Lauerz.
8. Beerdigung Freitag, 9.00 Uhr, im Friedhof Bifang in Schwyz. Falls Platz im Familiengrab (siehe Bilder vom Friedhof Schwyz). Wichtig: Meine Leiche darf unter keinem Umständen kremiert werden! (vgl. meine Anstrengungen im Jahre 1994 gegen das Schwyzer Krematorium.)
Sollte eine Bestattung im Beeler-Familiengrab nicht möglich oder gewünscht sein, bitte ich um ein Beerdigungsplatz abseits gelegen, ja nicht irgendwo in der Mitte oder mit Gräbern links und rechts. Ich lebte mein ganzes Leben nie inmitten, sondern immer distanziert von Leuten bzw. der Gesellschaft und bitte dies, auch nach meinem Tod zu respektieren. Ausserdem will ich nicht in der Nähe der Spital-WC’s, Urnengräber oder des Spitals Schwyz (Ostseite) begraben werden. Ein Platz neben schlichten, aber schönen Nonnengräbern fände ich hingegen passend.
Für die Beerdigung schlage ich wiederum Pfarrer Theodor Zimmermann (Egg/ZH; früher Vikar in Schwyz), Pfarrer Gebhard Jörger, Schwyz oder Pater Don Francesco Bachmann, Lauerz, vor. Christ sein bedeute, sein ganzes Leben lang fürs Gute zu kämpfen und nötigenfalls dafür auch den Tod in Kauf zu nehmen, wenn dieser Kampf durch äussere Umstände verunmöglicht werde. > möglicher Gedanke für die Grabrede.
9. Weiter ordne ich an, dass Walter Fässler, RA lic. jur. Theo Kuny sowie die verantwortlichen Leute der Schwyzer Kantonalbank sowohl vom Besuch des Fürbittgebetes, des Beerdigungsgottesdienstes wie der Beerdigung selbst ausgeschlossen sind. Rechtlich dürfte dies schwierig durchzusetzen sein, aber ich hoffe hier auf Respekt (es kostet ja nichts!)
10. Für den Beerdigungsgottesdienst in der Pfarrkirche Schwyz (ein prächtiger Bau, den ich architektonisch vollkommen finde! DAS waren noch Baumeister und Künstler!) schlage ich wiederum Pfarrer Theodor Zimmermann (wählt u.a. die schönsten Kirchenlieder aus z.B. „König ist der Herr“), Pfarrer Gebhard Jörger oder Pater Don Francesco Bachmann aus.
Teilweise ist es bei solchen Messen übrig, dass aus einem Kasettengerät ein Lieblingslied des Verstorbenen abgespielt wird. Da gäbe es viele schöne Lieder, z.B. auch Mandolinenmusik aus dem Kanton Tessin. (Gefiel meinem lieben Vater sehr gut. Er spielte früher in Wettingen als Kind Mandoline.) Da ich jedoch nicht möchte, dass die Wahl dem Zufall überlassen wird (und falsch herauskommt), schlage ich das Stück „Everybody Loves Somebody“ gesungen von Dean Martin (letzterer ist übrigens auch an einem 7.6. wie ich geboren) oder „Ladra Di Vento“, gesungen von Luciano Pavarotti (Original-Aufnahme 1991 aus dem Hyde Park) vor. Beides ist sehr stimmungsvoll und entspricht meiner Gefühlswelt. [Anmerkung: Interessant – Beeler ändert die Jahre danach seinen musikalischen Geschmack (berifft ebenso die Wahl der Interpreten) und auch die entsprechenden Anweisungen würden anders ausfallen. Es ist interessant, was „Zeit“ ändert.] 11. Beim Nekrolog ist das Problem, dass – so ist die Erfahrung der vergangenen Jahre – Leute nur Bruchstücke eines Menschen wahrnehmen und nicht das Ganze. Um möglichst ein Ganzes zu bekommen, schlage ich deshalb – vermutlich eher untypisch – eine Kooperation vor, sozusagen ein Redaktions-Team von Leuten, die mich (gut) kannten/kennen: meine liebe und über alles geschätzte Gotte Margrit Betschart, Remo Palucci (Photograf), Franz Müller (Berufsbekleidung), Don Francesco Bachmann (Priester), xy (Rechtsanwalt und treuer Berater, hier aus Diskretionsgründen nicht namentlich erwähnt), Paul Betschart (Cousin, Sozialpädagoge), Bert Engelbrecht (langjähriger treuer Freund, Vizepräsident), Dr. Erwin Kessler (Pionier im Schweizer Nutztierschutz, hochintelligent, aber unsolidarisch, total auf sich selber fixiert und geizig), Dr. Josef Bättig (Germanist und Theologe, ehemaliger Deutschlehrer von mir), Silvia Müller (MCS-Kampfgefährtin und Spezialistin für Umweltmedizin), Christian Schifferle (Gründer der MCS-Liga Schweiz), Peter J. Grimshaw (Übersetzer und Arbeitskollege). [Anmerkung: Perfektionsstreben eines Zwanghaften…]

Danken möchte ich speziell auch Dipl.-Ing. Matthias G. Bumann, Berlin, der bei der Projektierung des ersten schadstofflosen Hauses Europas (sog. MCS-Haus, siehe auch MCS-Türmchen nach meiner Idee) Zeit investierte.
12. Ob ein Leichenmahl im MythenForum stattfinden soll, lasse ich offen. Ich weigere mich persönlich seit Beginn, das MythenForum zu betreten – als stiller Protest gegenüber dem Abriss des alten Casinos Schwyz, in dem ich von 1963-1965 meine frühste Kindheit verbringen durfte.

Alternativ/ergänzend schlage ich für den „allerengsten Kern“ (Gotte, Bert Engelbrecht, Paul Betschart) ein Essen (…) vor.
13. Druck der Danksagungen der Einfachheit halber bei (…).
14. Spenden bitte an: (…)
15. Mein grösster Wunsch wäre – neben dem MCS-Pionierprojekt – immer der gewesen, aus der Alten Brauerei Schwyz ein prächtiges, wunderschönes historisches Museum zu machen. Dieser Traum wurde leider durch die Schwyzer Kantonalbank und den neuen „Eigentümer“ zerstört.

———

Der Kampf für eine gerechte Sache! Schadstofffreie, baubiologische MCS-Wohnungen für Chemikaliensensible
Zum Schluss: Es ist geradezu ein absolutes Unding, dass es heutzutage praktisch unmöglich ist, safen Wohnraum zu bekommen. Genau aus diesem Grund habe ich vor Monaten zusammen mit Dipl.-Ing. Matthias G. Bumann, Berlin, das MCS-Haus-Pionierprojekt (MCS-Bungalow, MCS-Türmchen) ins Leben gerufen. Weil MCS-Betroffene standardmässig vom heutigen Sozialwesen einfach in Schadstoff-Wohnungen verfrachtet werden, wo sie (bzw. ihr Immunsystem) dann dahinserbeln können. Es ist ein Skandal, der sich heutzutage von der Öffentlichkeit nahezu unbemerkt in einem angeblich medizinisch und sozial so fortschritlichem Land wie der Schweiz abspielt! Unzählige MCS-Betroffene sind gesundheitlich angeschlagen, dass sie sich dagegen gar nicht mehr wehren können. Ich kann und werde mich noch wehren – und zwar bis zum letzten Atemzug!
In 10 bis 15 Jahren könnten schadstofffreie, MCS-gerechte Wohnungen eine gesellschaftliche Selbstverständlichkeit sein. Dass sie es eines Tages werden – dafür kämpfe ich HEUTE!

——–

Die gesetzlichen Grundlagen sind vorhanden, sie müssen aber auch in die Tat umgesetzt werden!

Aus der Bundesverfassung:

Art. 8 Rechtsgleichheit (siehe http://www.admin.ch/ch/d/sr/101/a8l)
2 Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.
> Das Immunsystem ist natürlicher und elementarer Bestandteil des Körpers. – Wenn für MCS-Betroffene kein entsprechender Wohnraum angeboten wird, stellt dies eine Diskriminierung dar.
4 Das Gesetz sieht Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen der Behinderten vor.
> MCS ist eine Behinderung. Mit schadstofflosem Wohnraum und parfümfreien Produkten ist Betroffenen am meisten geholfen.

Art. 10 Recht auf Leben und auf persönliche Freiheit (siehe http://www.admin.ch/ch/d/sr/101/a10l)
1 Jeder Mensch hat das Recht auf Leben. Die Todesstrafe ist verboten.
2 Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit.
> körperliche Unversehrtheit setzt bei einem MCS-Betroffenen schadstofffreies Wohnen voraus.

Art. 12 Recht auf Hilfe in Notlagen (siehe http://www.admin.ch/ch/d/sr/101/a12l)
Wer in Not gerät und nicht in der Lage ist, für sich zu sorgen, hat Anspruch auf Hilfe und Betreuung und auf die Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind.
> immunsystemverträglicher Wohnraum und immunsystemverträgliche, duftstofffreie Produkte sind für das menschenwürdige Dasein eines MCS-Betroffenen unerlässlich! Das Wichtigste ist, dass heutzutage auf die Theorie (Gesetz) auch die Praxis folgt!

Art. 108 Wohnbau- und Wohneigentumsförderung (siehe http://www.admin.ch/ch/d/sr/101/a108l)
1 Der Bund fördert den Wohnungsbau, den Erwerb von Wohnungs- und Hauseigentum, das dem Eigenbedarf Privater dient, sowie die Tätigkeit von Trägern und Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus. [Anmerkung: Leider ist der Praxis Theorie!] (…)
4 Er berücksichtigt dabei namentlich die Interessen von Familien, Betagten Bedürftigen und Behinderten.
> MCS-Betroffene sind aufgrund ihrer Immunsystemerkrankung Behinderte.

Ich bitte Sie nun um ein Urteil, das nicht nur „rechtens“ ist, sondern menschlich, gerecht und vor allem die besonderen Umstände betr. MCS berücksichtigt.

Mit freundlichen Grüssen
Urs Beeler

 

Beilagen (Dokumente 1-18) erwähnt

[Anmerkung: Eine anspruchsvolle, (zu) weitschweifige Eingabe, die realistischerweise kaum Aussicht auf Erfolg haben konnte. Sie enthält Fehler und Ansichten, die später geändert werden. Aber auch Fakten und Gedanken, die der Zeit voraus sind.

Das Kantonsgericht Schwyz hätte auf Grund der eingetretenen Situation (Bedürftigkeit) die unentgeltliche Rechtspflege gewähren müssen. Zumindest ging Urs Beeler damals davon aus. Das war jedoch nicht der Fall. Die Eingabe wurde vom Kantonsgericht nicht behandelt. Die Folge war der „9, März 2005“.]

 

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