Mythen-Post erstattet Strafanzeige gegen einen Glaswollehersteller
Inserat
Isolations-Streit eskaliert
Vorbemerkung: Sämtliches Beweismaterial wurde dem Bezirksamt Schwyz am 27.5.02 zugestellt sowie Kopien davon einem Redaktor einer bekannten Zeitschrift. Es wird in diesem Fall also nicht möglich sein, dass irgendwer später behaupten kann, man habe von dem KMF-Isolationsbetrug „im Jahre 2002 nichts gewusst“.
Medien wie das Schweizer Staatsfernsehen, Beobachter, Facts, NZZ, Hauseigentümerzeitung, sämtliche RinGIER-Titel etc. schweigen bis heute zu diesem brisanten Thema. Charakteristisch für den heutigen Schweizer Medien-Einheitsbrei ist: Über wirklich wichtige Dinge werden Sie als Konsument nicht informiert! Zum Glück gibt’s die Mythen-Post!
Urs Beeler
Postfach 7
6431 Schwyz
Strafanzeige gegen die Firma I., Hersteller von Glaswolle
Schwyz, den 25.5.02
Sehr geehrter Herr UntersuchungsrichterHiermit erstatte ich gestützt auf StGB Art. 146 gegen die Firma St. G. I. SA, R. d. P., L, Strafanzeige wegen möglichem Betrug und Irreführung. Im weiteren mache ich Schadenersatzansprüche (zum Schluss beschrieben) geltend.
Tatbestand Betrug Wenn es sich (wie die konsultierten unabhängigen Fachleute einhellig feststellten) herausstellt, dass es sich bei der Propagierung von Glas- und Steinwolle (sowie Styropor) zu Isolationszwecken um einen Betrug handelt (Beweis: E-Mail vom 7. März 2002 von Dipl.-Ing. und Architekt Paul Bossert, Dietikon; Prof. Dr. Ing.-habil. Claus Meier, Nürnberg, siehe http://home.t-online.de/home/konrad-fischer/7waefe, Ausdruck S. 32, Untertitel „Strafgesetzbuch“), so muss dieser Tatbestand strafrechtlich verfolgt werden. Es darf nicht sein, dass gutgläubige Hauseigentümer und Bauherren von der KMF-Industrie weiter getäuscht und über den Tisch gezogen werden. Mit diesem Schwindel muss ein- für allemal Schluss sein!
StGB Art. 146 lautet: „1Wer in der Absicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu bereichern, jemanden durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen arglistig irreführt oder ihn in einem Irrtum arglistig bestärkt und so den Irrenden zu einem Verhalten bestimmt, wodurch dieser sich selbst oder einen andern am Vermögen schädigt, wird mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren oder mit Gefängnis bestraft. 2Handelt der Täter gewerbsmässig, so wird er mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren oder mit Gefängnis nicht unter drei Monaten bestraft. 3Der Betrug zum Nachteil eines Angehörigen oder Familiengenossen wird nur auf Antrag verfolgt.“ (siehe http://www.admin.ch/ch/d/sr/311_0/a146l )
Vorgeschichte Zimmermann Felix von Rickenbach, Ibach, hat seinerzeit zusammen mit Bauführer Willy K. (in der Zwischenzeit verstorben), Rickenbach, eine unbrauchbare I.-Glaswolle-Isolation in unserem Estrich eingebaut (entsprechende Unterlagen bei den Akten bzw. im Internet), ohne die Bauherrschaft über die gravierenden Nachteile dieser Isolation zu informieren. Weil die Glaswolle frei liegt, gelangen Partikel in Nebenräume, was bei den Bewohnern die bekannten Symptome auslöst. Neben diesen gesundheitlich negativen Eigenschaften bzw. Beeinträchtigung der Lebensqualität in den Wohnräumen bringt diese unbrauchbare Isolation weder eine Einsparung an Heizkosten noch einen guten sommerlichen Wärmeschutz (diesbezügliches Beweismaterial bei den Akten). Das KMF-Isolationsmaterial kostete nur Geld und brachte nichts anderes als Nachteile. Obwohl K./von Rickenbach als Berufsleute über die typischen Nachteile der I.-Glaswolle Bescheid wissen mussten, wurde niemand von der Bauherrschaft darüber informiert. Das Material wurde uns von Zimmermann Felix von Rickenbach einfach „untergejubelt“ mit den KMF-typischen Mängeln. Dass diese Isolation ein einziger Mist ist, überhaupt nichts nützt (weder Energieeinsparung noch sommerlicher Wärmeschutz! Siehe dazu auch den Bericht von Dipl.-Ing. Paul Bossert unterhttp://www.universe-architecture.com/Bericht1l, Ausdruck S. 2), durch die Partikelbelastung die Wohnqualität in den benachbarten Räumen beeinträchtigt wird und der Estrich selbst nicht mehr betreten werden kann, obwohl sich darin ein Boiler befindet, der eigentlich periodischer Wartung bedarf – damit dürfte wohl der Tatbestand des BETRUGS erfüllt sein!
Zusätzlich sei zu überprüfen, ob in vorliegendem Fall nicht auch StGB Art. 229 (Gefährdung durch Verletzung der Regeln der Baukunde) anwendbar ist.
Wie stark Zimmermann Felix von Rickenbach bewusst war, was für einen handwerklichen Blödsinn er fabriziert, konnte trotz eingehender Befragung bisher nicht eindeutig geklärt werden. Auf jeden Fall wurde hier eine „Arbeit“ ausgeführt, die mehr geschadet als genützt hat. Auf Anfrage hat sich Zimmermann Felix von Rickenbach geweigert, die Kosten für die Entsorgung seines Isolationspfusches zu übernehmen. Auch scheint er fachlich (Problem: fachmännisches Öffnen bzw. Schliessen des Daches; saubere Entfernung sämtlicher Glaswolle inkl. bei den Sparren; hohe Partikelbelastung – Schutzmassnahmen!) dazu nicht in der Lage zu sein.
Fazit: Durch die I.-Glaswolle-Isolation ist hier ein Schaden entstanden, wofür die Verursacher haftbar gemacht werden müssen!
Mit Geduld am Ende Ich habe es satt, von der St. G. I. SA und Konsorten, die seit Jahren (Jahrzehnten) Glaswolle- bzw. Steinwolle-Isolationsmüll herstellen, wegen angeblich „unlauterem Wettbewerb“ eingeklagt zu werden, währenddem diese Firmen mit ihren untauglichen Produkten milliardenschweren volkswirtschaftlichen Schaden anrichten (siehe Beilage: Bericht von Paul Bossert unter http://www.universe-architecture.com/Bericht1l, Ausdruck S. 2 und Beweis http://www.universe-architecture.com/ch/KritikGebhl, Ausdruck S. 1, Titel „Polystyrol ist für die Hausisolation nicht geeignet“, Abschnitt 5 „Energie-Verbrauchs-Analysen belegen, dass Bauten mit Aussendämmungen aus Polystyrol und Mineralfasern im allgemeinen das Zwei- und Mehrfache an Heizenergie benötigen als Altbauten mit Baujahr 1850 bis 1950, welche keine Wärmedämmungen im heutigen Sinne aufweisen“; Abschnitt 7 „…den materiell angerichteten Schaden am Volksvermögen in der Höhe von etwa 100 Milliarden Franken…“; Abschnitt 8 „…an eigentlich untauglichen Fassaden-Dämmstoffen ‚dumm und dämlich‘ verdient haben“.
Fazit: Es ist nötig, dass die Justiz diesem vermutlich grössten Betrug in der Bau-Nachkriegsgeschichte endlich den Riegel schiebt!
Anzeige zum Schutz aller Hauseigentümer und Bauherren Ich lasse nicht zu, dass gutgläubige Hauseigentümer und Bauherren von der Glas- und Steinwolle-Industrie sowie dem angeschlossenen Gewerbe, das munter mitverdient, weiter getäuscht und betrogen werden. Es geht darum, „Schaden vom Volk abzuwenden“ (siehe dazu auch den Brief vom 5.1.2001 von Prof. Dr. Ing.-habil. Claus Meier an den deutschen Bundeskanzler Gerhard Schröder unter http://www.sancal.de/kanzler, Ausdruck S. 2, Schlussabsatz.)
Klage wegen Körperverletzung in Vorbereitung Sollte auf diese Klage aus irgendwelchen Gründen nicht eingegangen werden, werde ich in absehbarer Zeit gegen die genannte Firma eine Anzeige wegen Körperverletzung einreichen. In den USA sind diesbezüglich bereits Summen zugunsten von KMF-Opfern geflossen (https://mythen-post.ch/datei_mp_4_02/schadenersatz_mp_4_02). Es ist höchste Zeit, dass sich KMF-Opfer organisieren und Schadenersatzklagen gegen die KMF-Industrie in Europa und speziell der Schweiz laufen. So, wie Private erfolgreich Prozesse gegen Asbest-Hersteller in den USA führten und führen, mit derselben Härte und Ausdauer muss ab heute gegen die Glas- und Steinwolle-Industrie vorgegangen werden.
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Darf ein Hersteller auf seiner Homepage lügen? I. bezeichnet sich selbst als „Ökologie-Pionier“. (siehe Beilage). Wie aktuellen Unterlagen zu entnehmen ist, gilt Mineralwolle, die vor dem Jahre 1996 produziert wurde, als krebsverdächtig. Auch die sogenannte neue Mineralwolle setzt Fasern frei, juckt und das Bindemittel kann Allergien auslösen.
Es sei hier zu überprüfen, ob die Firma St. G. I. SA mit solchen und ähnlichen Aussagen gegen das Bundesgesetz betr. unlauterem Wettbewerb (Art. 3b und 3i) verstösst.
Weitere Beispiele „I., die leichte aber leistungsfähige Dämmung, die die Umwelt respektiert.“ Richtig ist: Glaswolle-Matten unterliegen mit den Jahren einem Zersetzungsprozess und es werden Fasern an die Umgebung freigesetzt (https://mythen-post.ch/datei_mp_2_02/merkblatt_zu_kmfs_mp_2_02). Die verwendeten Glaswolle-Bindemittel sind hochgiftig.
Respektieren Sondermüll-Altlasten bzw. KMF-Partikel die Umwelt?
„I., die vorteilhafte Dämmung, ist einfach in der Anwendung.“ Handelt es sich um eine einfache Anwendung, wenn der Anwender bei der Innenverarbeitung auf Augenschutz/Filtermaske, Handschuhe, Schutzanzug und Stiefel angewiesen ist?
Wenn die Anwendung laut I. angeblich so einfach ist, müsste auch die Entsorgung (vgl. Glaswolle-Alptraum-Isolation von Zimmermann Felix von Rickenbach) kein Problem sein. Die Realität sieht auch hier total anders aus.
Tatsache ist, dass seit Jahrzehnten gigantische Isolations-Altlasten hergestellt werden, an denen gewisse Herren Millionen verdient haben wieder an der Entsorgung verdienen werden.
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Der Handlungsanleitung im Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen (bei den Akten des Bezirksamts, Quellenhinweis: http://www.google.de/search?q=cache:aC6s5__O-qwC:www.gisbau.de/aktuelles/Mineralwoll_Daemmstoff.pdf+Glaswolle&hl=de) ist folgendes zu entnehmen:
„2.1 Juckreiz Hautreizungen: Beim Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen können durch die Fasern mechanische Hautreizungen auftreten. Hierfür sind gröbere Fasern (Durchmesser über 5 Mikrometer) verantwortlich, die sich aufgrund ihrer Steifheit in die Haut einspiessen und einen unangenehmen Juckreiz hervorrufen können. (…) Bereits bestehende Hautprobleme können sich durch den Umgang mit Mineralwolle-Produkten verstärken.“ I. schreibt auf ihrer Homepage: „I., die vorteilhafte Dämmung, ist einfach in der Anwendung“. Das trifft offensichtlich nicht zu.
„2.2 Allergien Allergische Reaktionen aufgrund der Glas- und Steinwollefasern sind nicht bekannt. Für Allergiker können jedoch die Zusatzstoffe in den Mineralwolle-Dämmstoffen problematisch sein.“ Warum werden darüber die Leute auf der I.-Homepage nicht informiert? Warum bleiben sämtliche Nachteile von KMFs unerwähnt? Wo bleibt hier die „ausgewogene Information“, wie sie von der Mythen-Post gefordert wird?
„2.3 Staubbelastungen Bei der Verarbeitung wird Staub freigesetzt. Dieser Staub aus Mineralwolle-Dämmstoffen kann wie jeder andere mineralische Staub Augenreizungen hervorrufen.
Ferner sind vorübergehende entzündliche Reizungen der grossen Atemwege, des Rachenraumes und der Nasenschleimhaut bekannt. Insbesondere kann es beim Abriss, d.h. dem nicht zerstörungsfreien Ausbau von Mineralwolle-Dämmstoffen, zu einer erheblichen Staubbelastung kommen. Infolge dieser Staubeinwirkungen kann es (…) zur Beeinträchtigung der Funktion der Atmungsorgane kommen.“ Die Schutzbehauptung des von der KMF-Lobby in ihrer Gegendarstellung zitierten Prof. Dr. Gruber, die Staubbildung sei gering, entpuppt sich als …. Das WAS darf man nicht schreiben, gäbe es dann vermutlich eine Klage, weil man die „Autorität“ dieser „Fachperson“ untergrabe…
„2.4.2 Beurteilung der Fasereigenschaften (…) Bei Produkten, die vor 1996 eingebaut worden sind, muss von einem Krebsverdacht ausgegangen werden. Dieser Verdacht kann nur durch einen Einzelnachweis widerlegt werden.“
Wie kann die Firma I. auf ihrer Homepage (www.i…ch) grossspurig verkünden, dass bei ihr seit über 60 Jahren „der Mensch und die Natur im Mittelpunkt“ stünden? Leiden die PR-Fachleute von I. an Realitätssinn-Verlust oder gehört Lügen einfach zum Job?
Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang der von der KMF-Lobby in ihrerGegendarstellung zitierte Suva-Arzt Dr. Rüegger, der 1996 behauptete, es bestehe keine Krebsgefahr!!
Im Jahre 2000 gibt dann selbst die Mineralfaserindustrie (siehe zitierteHandlungsanleitung) zu, dass bei „alten“ Mineralwolle-Dämmstoffen (bis 1996!) von einer Krebsgefahr auszugehen sei. Wenn die Firma I. von 1937 bis 1996 solche „alte“, krebsverdächtige Glaswolle hergestellt hat, ist es wohl kaum möglich, dass „seit über 60 Jahren der Mensch und die Natur im Mittelpunkt“ stehen (Homepage vom 7.4.2002). Der Schwindel ist dermassen offenkundig. Hier wird die Öffentlichkeit schamlos getäuscht und über den Tisch zu ziehen versucht.
„3. Umgang mit ’neuen‘ Mineralwolle-Dämmstoffen Auch für Glas- und Steinwollefasern, die als unbedenklich gelten, müssen Mindestschutzmassnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor Stäuben ergriffen werden. Die Anwendung der Mindestschutzmassnahmen schützt insbesondere vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Atmungsorgane und vor hautreizenden Einwirkungen der Fasern.“ Wenn auch sogenannte neue Mineralfasern die Atmungsorgane und die Haut beeinträchtigen, dann ist die Darstellung von Küken auf Glaswolle (I.-Homepage vom 7.4.02) irreführend und täuschend. Damit wird potentiellen Kunden der Eindruck erweckt, es handle sich um hautfreundliche, sanfte Produkte, was in Tat und Wahrheit gar nicht zutrifft!
„4. Umgang mit ‚alten‘ Mineralwolle-Dämmstoffen Seit dem 1.6.2000 dürfen ‚alte‘ Mineralwolle-Dämmstoffe nicht mehr verwendet werden. Durch das Verwendungsverbot ist der Umgang mit ‚alten‘ Mineralwolle-Dämmstoffen daher nur noch im Zuge von Demontage-, Abbruch-, Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten möglich bzw. zulässig.
Durch das Verwendungsverbot dürfen auch ausgebaute ‚alte‘ Mineralwolle-Dämmstoffe grundsätzlich nicht wieder eingebaut werden. (…)“ Der I.-Isolations-Müll, der Zimmermann Felix von Rickenbach, Ibach, im Jahre 1990 einbaute, dürfte heute aus gesundheitlicher Sicht gar nicht mehr verwendet werden! Es handelt sich um nichts anderes als eine Altlast.
Mit obigem Text (siehe Punkt 4) wird genau meine These bestätigt, dass man die Produktion, den Verkauf, die Anwendung etc. von KMFs schon vor Jahrzehnten hätte verbieten sollen! Damit das nicht geschehen konnte, wurden eben extra grosszügige Vorschriften erlassen, die von der KMF-Industrie problemlos eingehalten werden konnten. Ein RIESENBETRUG! Praktisch derselbe Schwindel findet heute wieder statt, mit „neuen, strengeren Vorschriften“. Einziges Ziel: dass weiterhin KMF-Isolations-Altlasten produziert werden können und gewisse Herren Millionen verdienen!
Hätte ich z.B. im Jahre 1990 vor diesen „alten“ KMFs (die heute offiziell als krebsverdächtig gelten!) gewarnt, hätte es sofort eine Klage wegen „unlauterem Wettbewerb“ gegeben. Es wären Gefälligkeitsgutachten (vermutlich noch mit „Unterstützung“ der Suva und des Bundesamtes für Gesundheit…) der Glas- und Steinwollehersteller vorgelegt worden, die Gerichte hätten den Produzenten recht gegeben und ich wäre zu Gefängnis oder Busse verurteilt worden. Nach Jahrzehnten ist dieser Isolationsschwindel aber dermassen offenkundig, dass allmählich auch die Justiz merken müsste, wo hier die tatsächlich Schuldigen sitzen!
Prof. Dr.-Ing.-habil. Claus Meier, wissenschaftlicher Direktor und Chef des Hochbauamtes der Stadt Nürnberg a.D. weist nach [vgl. Lichtenfelser Experiment, „Dämmstoff im Vergleich“, S. 1-9, http://www.prof-meier-bauphysik.de/ , Navigationsseite, „Ganz AKTUELL: Das Lichtenfelser Experiment „(pdf)], dass es sich bei der Propagierung von nicht sorptionsfähigen Isolationsmaterialien (Glas- und Steinwolle, Styropor) zur Aussendämmung um einen Betrug handelt. Nur die konsequente Abkehr von diesen Wärmedämmstoffen könne die Gebäude noch retten (https://mythen-post.ch/datei_mp_4_02/prof_dr_c_meier_mp_4_02). Derselben Auffassung ist Dipl.-Ing. und Architekt Paul Bossert, heute sozusagen die Koryphäe und der Spezialist auf dem Gebiet der Wärmedämmung (befasst sich seit 1964 mit diesem Thema). Bosserts empirische Untersuchungen werden durch den bekannten deutschen Experimentalphysiker Prof. Dr.-Ing. P.-M. Weinspach bestätigt.
Nach StGB Art. 1462 wird mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren oder mit Gefängnis nicht unter drei Monaten bestraft, wer den Betrug gewerbsmässig betreibt. Die Firma I. stellt sein Jahrzehnten Glaswolle her. Eine Bestrafung der Täter nach StGB Art. 146 (Zuchthaus bzw. Gefängnis) bringt mir persönlich jedoch nicht allzu viel. Ich verlange primär in einem Vergleich, dass der geschilderte I.-Glaswolle-Isolationspfusch von Zimmermann von Rickenbach bzw. sämtliche Glaswolle im/am Haus fachmännisch (d.h. ohne Gesundheitsgefährdung/-beeinträchtigung) von Bewohnern und Handwerkern entsorgt und von den genannten Verursachern vollumfänglich bezahlt wird.Ausserdem erwarte ich von der Firma St. G. I. SA (Produzent der Glaswolle) eine finanziell angemessene Genugtuung als Folge der verminderten Wohnqualität/Gesundheitseinbusse in den vergangenen Jahren. Als praktischer Anhaltspunkt können die zugesprochenen Summen der bei einem KMF-Vergleich bezahlten Beträge in den USA dienen (diesbezügliche Unterlagen beim Gericht).
Der Inhalt der I.-Homepage stammt vom 7.4.02. Die Klage wird fristgerecht eingereicht.
Die Firma St. G. I. SA sei zu verpflichten, alle Kosten für den fachmännischen Ausbau/Entsorgung sämtlicher I.-Glaswolle, die im/am Gebäude der Liegenschaft GB 845, Schwyz, verbaut wurde, zu übernehmen.
Ausserdem sei die Firma St. G. I. SA zu verpflichten, für die in den vergangenen Jahren erlittene Einbusse an Wohnqualität/Gesundheitseinbusse an Urs Beeler, Schwyz, eine angemessene Genugtuung (vgl. ähnliche Schadenersatzfälle in den USA) zu zahlen. Sollte eine Einigung in diesem Sinne nicht erzielt werden können, wird der Firma St. G. I. SA eine Klage wegen Körperverletzung in Aussicht gestellt.
Der Nachweis des möglichen Betrugs bzw. der Täuschung und Irreführung durch St. G. I. SA hat einen Arbeitsaufwand von 60 Stunden à Fr. 75.- = Fr. 4’500.– verursacht. Gegenüber der St. G. I. SA, L., wird deshalb als zivilrechtliche Forderung zusätzlich eine Prozessentschädigung im erwähnten Betrag für meine Aufwendungen geltend gemacht.
Allfällige Verfahrenskosten zu Lasten der Beklagten.
Für Ihre Bemühungen danke ich Ihnen zum voraus bestens und verbleibe
– Die Fehlentwicklung der Bauhaus-Idee (Was heutzutage potentiellen Bauherren verschwiegen wird – ein Beitrag von Dipl.-Ing. und Architekt Paul Bossert, Dietikon)
– Aktuelle Informationen zum Thema KMF bietet das amerikanische Fiberglass Information Network unter http://www.sustainableenterprises.com/fin/news
– Symptome einer KMF-Partikelbelastung werden unterhttp://www.sustainableenterprises.com/fin/Health/symptoms beschrieben
– Zwischen der KMF-Lobby und dem IARC (International Agency for Research on Cancer) scheint es „enge Beziehungen“ zu geben. Das FIN (Fiberglass Information Network) stellt dem IARC kritische Fragen, nachzulesen unterhttp://www.sustainableenterprises.com/fin/News/iarcretreat
– Wirkung von Formaldehyd, Phenol, Styrol unter http://www.gbu-net.de/quellen
– Empfehlenswert zum Studium ist auch die Seite „Meilensteine im Holzschutzmittelprozess“ von Bruno Hennek, zu finden unter http://home.t-online.de/home/bruno.hennek/wohng2 (auf der angegebenen Seite nach unten scrollen)
– Mineralwolle ist in einer Schadstoffübersicht unterhttp://www.verbraucher.de/umwelt/inhalt/recherche/tabl zu finden
– Unter http://www.baubiologie-aachen.de/Schadstoffe/body_schadstoffel heisst es: „Dämmstoffe aus Mineralwolle setzen kleinste Staubfasern in die Raumluft frei und gelangen über die Atemwege in der menschlichen Körper. Ähnlich wie krebserzeugendes Asbest können auch sie ernsthafte Krankheiten auslösen.“
– Das deutsche Umweltlabor Rose schreibt unter http://www.lbr-rose.de/schadstoffe zum Thema „Mögliche Auswirkungen auf die Gesundheit“ betr. KMFs: „Juckreiz, Augenreizungen. Zur Bewertung von künstlichen Mineralfasern gibt es einen Kanzerogenitätsindex. Zumindest ältere Glas- und Steinwolle enthalten hohe Anteile lungengängiger Fasern. Je nach Biobeständigkeit zellschädigend.“